Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Kontrollschacht

Beschreibung

Jede Grundstücksentwässerungsanlage benötigt einen Kontrollschacht. Der Kontrollschacht befindet sich am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage in maximal 2 Metern Abstand von der Grundstücksgrenze. Der Kontrollschacht gehört dem Grundstückseigentümer/ Eigentümerin; der weiterführende Anschlusskanal vom Kontrollschacht zum öffentlichen Kanal in der Straße gehört der Stadt. 

Wichtige Hinweise

Wozu dient der Kontrollschacht?

Der Kontrollschacht dient der Überwachung sowohl der privaten Entwässerungsanlage als auch des öffentlichen Anschlusskanals. Bei Abflussproblemen gibt ein Blick in den Schacht nicht nur schnell Aufschluss darüber, ob sich die Verstopfung im öffentlichen oder privaten Bereich befindet, sondern meist können Abflussprobleme auch von dort aus beseitigt werden. Darüber hinaus dient der Schacht auch der vorbeugenden Kontrolle. Von hier aus können die Rohrleitungen inspiziert, auf Dichtheit geprüft und unter Umständen sogar saniert werden. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Informationsfilm
Die Stadt darf die Anlage kontrollieren. Als Eigentümer oder Eigentümerin werden Sie nach Möglichkeit vorher verständigt. Probenahmen und Abwassermessungen (zumeist bei Gewerbebetrieben) erfolgen unangekündigt. Deshalb muss der Schachtdeckel jederzeit zugänglich sein und darf nicht überdeckt werden. 

Habe ich einen Kontrollschacht?

Manchmal ist der Schacht jedoch mit Erde, Bewuchs oder Pflaster überdeckt. Der Entwässerungsplan kann Aufschluss geben, wo sich Leitungen und ggfs. auch der Schacht befinden. Kopien der Entwässerungspläne (sofern vorhanden), erhalten Sie in unserem Archiv für Entwässerungsakten
Oft werden Kontrollschachtstandorte auch im Winter durch eine Absenkung in der Schneedecke sichtbar. Endgültigen Aufschluss kann eine Inspektion der Leitungen mit Hilfe einer TV-Kamera geben. 

Muss ich einen Kontrollschacht einbauen?

Laut Entwässerungssatzung braucht jedes Grundstück einen Kontrollschacht. Es gibt jedoch noch viele Grundstücke, bei denen der Kontrollschacht fehlt. Die Stadt fordert die betroffenen Grundstückseigentümer und - eigentümerinnen schrittweise zur Nachrüstung auf. Gründe dafür können sein: 

- reguläre Kanalinspektion
- öffentliche Kanalbaumaßnahmen
- Umbaumaßnahmen auf Ihrem Grundstück 
- Schäden/ Mängel an Ihrer Entwässerungsanlage

In diesen Fällen erhalten Sie ein Anschreiben der Stadt, mit dem Sie zum Kontrollschachteinbau aufgefordert werden. In dem Anschreiben finden Sie Ihre Ansprechpartner und deren Kontaktdaten. 

Plandokumentation

Der Einbau eines Kontrollschachtes ist eine Änderung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage. Wenn damit noch weitere Änderungen verbunden sind, kann eine Entwässerungsgenehmigung notwendig werden. In der Regel genügt es, wenn Sie uns eine Planskizze mit Eintragung des Schachtstandortes senden. Einen Entwässerungsplan Ihrer bestehenden Anlage erhalten Sie, sofern vorhanden, in unserem Archiv für Entwässerungsakten.

Kontakt

Benno Beckstein

Tiefbauamt

Neues Rathaus
Minoritenweg 6 Zimmer: 2.08293047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2658
Fax: (0941) 507-4659
Josef Seidl

Tiefbauamt

Neues Rathaus
Minoritenweg 6 Zimmer: 2.08593047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2657
Fax: (0941) 507-4659
Jürgen Roith

Tiefbauamt

Neues Rathaus
Minoritenweg 6 Zimmer: 2.08593047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2659
Fax: (0941) 507-4659