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Dienstleistungen

Umwandlungsgenehmigung nach § 250 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschreibung

Die Bayerische Staatsregierung hat am 25. April 2023 die Verordnung zur Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau) beschlossen, die zum 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Damit wurde das Stadtgebiet Regensburg als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt, in dem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung nach § 250 Baugesetzbuch (BauGB) bedarf.

Genehmigung

Wenn Sie in einem Gebäude mit 11 oder mehr Wohnungen Sondereigentum oder Teileigentum begründen wollen, benötigen Sie im gesamten Stadtgebiet Regensburg eine Genehmigung nach § 250 BauGB (sog. Umwandlungsgenehmigung).

Wohngebäude mit bis zu 10 Wohnungen sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Die Umwandlungsgenehmigung wird vom Bauordnungsamt auf Antrag erteilt.

Eine Genehmigung ist nach Prüfung zu erteilen, wenn die Umwandlung durch einen der folgenden Sachverhalte begründet ist:

  • Das Grundstück gehört zu einem Nachlass und soll unter den Erben aufgeteilt werden.
  • Das Sondereigentum soll zur eigenen Nutzung an Familienangehörige veräußert werden.
  • Das Sondereigentum soll zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden.
  • Ein Absehen von der Umwandlung ist nicht zumutbar.
  • Es gibt Ansprüche Dritter auf die Übertragung von Sondereigentum.

Negativattest

Besteht keine Genehmigungspflicht, weil das Gebäude z. B. nicht mehr als 10 Wohnungen hat oder es sich um ein nach dem 1. Juni 2023 errichtetes Wohngebäude handelt, wird das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht bescheinigt (sog. Negativattest).

Grundbuchamt

Umwandlungsgenehmigung bzw. Negativattest dienen der Vorlage beim Grundbuchamt. So darf das Grundbuchamt künftig die Eintragung der Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Regensburg nur noch vornehmen, wenn ihm die Genehmigung oder das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht nachgewiesen wurde.

Kontakt

Christina Ebner

Bauordnungsamt

Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1 Zimmer: 3.04493047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-3631
Fax: (0941) 507-4639