Werbeanlagen
Zuständig
Beschreibung
Großer Wert wird auf die Gestaltung der Werbeanlagen insbesondere in der Altstadt gelegt. Die Erhaltung und insbesondere die unverfälschte Präsentation des historischen Stadtbildes stehen im Vordergrund der Beurteilung. Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unsere Genehmigungspraxis berücksichtigt die Belange der Gewerbetreibenden und trägt anderseits den Belangen der denkmalgeschützten Altstadt Rechnung. Wir beraten Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Genehmigungsfähigkeit von Werbeanlagen. Die Werbekommission entscheidet einmal pro Woche über vorliegende Projekte, um Verfahren zügig abwickeln zu können. Als Antrag für die Genehmigung von Werbeanlagen benutzen Sie bitte das entsprechende Formblatt.
Wichtige Hinweise
Die Stadt Regensburg hat das Gestaltungshandbuch Altstadt herausgegeben, in dem Sie wichtige Hinweise zur Planung Ihrer Werbeanlagen finden können. Die Broschüre kann hier eingesehen werden:
Formulare
Kontakt
Bauordnungsamt