Dienstleistungen
Werbeanlagen
Als Werbeanlagen gelten entsprechend der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (wie z.B. auf Fassaden gemalte oder aufgebrachte Schriftzüge und Logos, Schilder, Leuchtschriften, Ausleger, Fahnen / Beachflags, Sammelhinweistafeln, Werbestelen, Plakattafeln).
Wir beraten Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Genehmigungsfähigkeit von Werbeanlagen.
Rechtliche Vorgaben und Verfahrensübersicht für Werbeanlagen und Sondernutzung für Warenauslagen
Bitte beachten Sie:
Bei Errichtung, Anbringung oder Änderung von Werbeanlagen an Baudenkmälern oder innerhalb denkmalrechtlicher Ensembles (z.B. im Ensemble "Altstadt Regensburg mit Stadtamhof") ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Jörg Reich
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.085
93047 Regensburg