Erlaubnisse nach Denkmalschutzgesetz
Wichtige Hinweise
Die Formulare können Sie ausdrucken, ausfüllen und per Post an das Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege senden oder persönlich abgeben.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann jedoch nicht auf Ihre rechtsverbindliche Unterschrift verzichtet werden.
Kontakt
Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde