Dienstleistungen
Prüfung von Baustatik
Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung prüft das Bauordnungsamt den Nachweis der Standsicherheit tragender Bauteile , einschließlich ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit (Berechnungen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen).
Die Entscheidung, ob diese bautechnische Prüfung bei Sonderbauten im Haus erfolgt oder ob hierfür ein Prüfingenieur oder Prüfamt für Standsicherheit beauftragt wird, trifft ausschließlich das Bauordnungsamt.
N. N.
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.079
93047 Regensburg
(0941) 507-4633
(0941) 507-4639
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Daniel Pirzer
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.077
93047 Regensburg
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