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Verordnung der Stadt Regensburg über die von der Anzeige- und Erlaubnispflicht ausgenommenen öffentlichen Vergnügungen vom 11. Dezember 1975

November 1956 (BayBS I S. 327) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1974 (GVBl. S. 753, ber. S. 8/4) folgende Verordnung: § 1 Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Vergnügungen werden in der von der Anzeigepflicht nach Art. 19 Abs. 1 LStVG und von der Erlaubnispflicht nach Art. 19 Abs. 3 LStVG ausgenommen: Theateraufführungen und Marionettenspiele, bei denen ein ...

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Stadtrecht

Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9. Jugendhilfe 10. Sozialwesen 11. Stiftungen 12. Sport 13. Kultur 14.

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Jugendschutzgesetz

Betrifft: Kinder unter 14 Jahren Jugendliche unter 16 Jahre Jugendliche unter 18 Jahre § 6 Abs. 1 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Nein Nein Nein § 6 Abs. 2 Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit: nur auf Volksfesten (Dult), Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen; Gewinn darf nur aus Waren von geringem Wert bestehen Ja Ja Ja § 8 Aufenthalt an ...

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Rathauskonzerte

Tickets können bei den Vorverkaufsstellen im Kulturreferat/Kulturamt (Haidplatz 8) unter der Telefonnummer (0941) 507-1412 sowie bei der Tourist-Info im Alten Rathaus (Rathausplatz 4) erworben werden.

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg vom 22. Januar 1996

Im übrigen sind beim Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der , Minoritenweg 8-10 sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3 ein Übersichtslageplan für 14 Flurkarten im M 1:25 000 sowie 14 Flurkarten im M 1:5 000 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden können. (* Anlagen 1 und 2 sind nicht enthalten

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Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04. Dezember 2006

(5) Stehende Grabmale auf Grabstätten allgemeiner Art (§ 7) und auf Grabstätten in besonderer Lage (§ 8) dürfen bei einstelligen Grabstätten eine Ansichtsfläche von 0,80 m² und bei mehrstelligen Grabstätten eine Ansichtsfläche von 1,40 m² nicht überschreiten.

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Haushaltsrede der stellvertretenden CSU-Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidl

Das schafft uns: Arbeitsplätze Wachstum Wohlstand Im Wirtschaftsranking der Wirtschaftswoche hat unsere Stadt den 8. Platz erreicht. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen, denn die relevanten Zahlen stammen aus 2022.

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TWIN WEEK

Die Veranstaltungswoche diente der Sensibilisierung und Informationsvermittlung, welche Mehrwerte mit städtischen Daten erzielt werden können. Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 9:45 Uhr berichteten Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen deutschen Kommunen in Form eines Webinars über digitale Zwillinge aus ihrem jeweiligen Fachbereich.

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Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen

Bei Personen mit besonderen Bedürfnissen erfolgt ggf. eine spezielle Unterbringung. 8. Wie läuft ein Asylverfahren ab? Informationen und Begriffsdefinitionen stehen auf der des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung: www.bamf.de 9.

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Satzung für die Volkshochschule Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg vom 16. November 1999

Dezember 1999) § 1 Aufgaben (1) Der Betrieb gewerblicher Art der , die Volkshochschule (VHS) mit Sitz in 93047 Regensburg, Haidplatz 8, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

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