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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996

(4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlagen (*Karten sind nicht maßstabsgetreu ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018

Nr. 52 vom 23. Dezember 2024) Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die folgende Satzung: § 1 Gebührenpflicht (1) Die (im folgenden "Stadt") erhebt Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.

Gefunden in: Stadtrecht

6. Naturschutz

Dezember 2003 6.3.11 Verordnung der über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003 6.3.12 Verordnung der über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993

(3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.) ...

Gefunden in: Stadtrecht

Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

Ausladungsfläche) je m² jährlich 2,20 8. Warenautomaten, Schau- und Ausstellungskästen a) bis 0,2 m² Ansichtsfläche jährlich 20,00 b) über 0,2 m² bis 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 33,00 c) über 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 54,00 9.

Gefunden in: Stadtrecht

Sonderfonds "Innenstädte beleben"

Kleinmaßnahme Herbstfest Antragsteller: Faszination Altstadt e.V. Inhalt: Am Wochenende des 8. und 9. Oktobers 2022 organisierte die Faszination Altstadt das Herbstfest in der Regensburger Altstadt.

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Satzung der Dr. Wunderle-Auer-Stiftung vom 04.08.2021

(3) Im Übrigen gelten für Satzungsänderungen die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung. § 8 Vermögensanfall Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an die Katholische Bruderhausstiftung mit Sitz in Regensburg.

Gefunden in: Stadtrecht

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014

Ausschüsse und Gremien § 6 Bildung, Auflösung, Vorsitz § 7 Vorberatende und beschließende Ausschüsse § 8 Ferienausschuss, Ferienzeit § 8a Ältestenrat IV. Der Oberbürgermeister/ Die Oberbürgermeisterin 1.

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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988

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Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS) vom 12. April 2016

(5) Bei einer Erkrankung von mehr als drei Wochen am Stück sind die Schülerin/der Schüler bzw. die Personensorgeberechtigten verpflichtet, mit der Leitung der Musischen Früherziehung Kontakt aufzunehmen und über die Ausfalldauer bzw. den Rückkehrzeitpunkt zu sprechen. § 8 Ausschluss vom Besuch Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer ...

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