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Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung) vom 11. Februar 1993
Wuchsordnung Die Ausgleichszahlung ist zweckgebunden für die Neupflanzung oder Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen zu verwenden. § 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 dieser Verordnung geschützte Bäume ohne Genehmigung entfernt, zerstört, ...
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Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS) vom 30. April 2024
(4) Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die Räume der Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen nicht betreten. § 8 Öffnungszeiten und Schließzeiten (1) Die Mittagsbetreuungseinrichtungen sind an Schultagen von Montag bis Freitag geöffnet (Öffnungstage).
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Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts vom 20. Juli 2000
Platzmieter und Abonnenten können für Repertoirevorstellungen (ausgenommen sind in der Regel Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Vorstellungen an Feiertagen und Silvester) bis zu 4 Karten mit einer Ermäßigung von 25% auf den normalen Kassenpreis erwerben, insgesamt aber nicht mehr als 8 Karten pro Spielzeit und Platzmiete bzw. Abonnement. § 8 Spielpläne (1) Die ...
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Beihilfe
Zur erstmaligen Registrierung und Anmeldung benötigen Sie eine Email-Adresse, einen Authentifizierungscode (beginnend mit „A“ und 8 Ziffern) sowie Ihre Beihilfenummer. Den Code finden Sie stets im Verwendungszweck von Beihilfeüberweisungen.
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Rolf Stemmle
Zu den Hauptinhalten springen Kulturdatenbank © Laura Kopold Rolf Stemmle Theater / Schauspiel Autor/in Verleger/in Komponist/in Verein / Verband / Gruppierung Kontakt Herr Rolf Stemmle Eisenmannstraße 8 93049 Regensburg Telefon: 0941/22878 E-Mail: rolf.stemmle (at) t-online.de Website: www.rolf-stemmle.de 10 Okt (10. -12.10.) ...
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Stadtrecht
Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9. Jugendhilfe 10. Sozialwesen 11. Stiftungen 12. Sport 13. Kultur 14.
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Jugendschutzgesetz
Betrifft: Kinder unter 14 Jahren Jugendliche unter 16 Jahre Jugendliche unter 18 Jahre § 6 Abs. 1 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Nein Nein Nein § 6 Abs. 2 Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit: nur auf Volksfesten (Dult), Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen; Gewinn darf nur aus Waren von geringem Wert bestehen Ja Ja Ja § 8 Aufenthalt an ...
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Rathauskonzerte
Tickets können bei den Vorverkaufsstellen im Kulturreferat/Kulturamt (Haidplatz 8) unter der Telefonnummer (0941) 507-1412 sowie bei der Tourist-Info im Alten Rathaus (Rathausplatz 4) erworben werden.
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg vom 22. Januar 1996
Im übrigen sind beim Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der , Minoritenweg 8-10 sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3 ein Übersichtslageplan für 14 Flurkarten im M 1:25 000 sowie 14 Flurkarten im M 1:5 000 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden können. (* Anlagen 1 und 2 sind nicht enthalten
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Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04. Dezember 2006
(5) Stehende Grabmale auf Grabstätten allgemeiner Art (§ 7) und auf Grabstätten in besonderer Lage (§ 8) dürfen bei einstelligen Grabstätten eine Ansichtsfläche von 0,80 m² und bei mehrstelligen Grabstätten eine Ansichtsfläche von 1,40 m² nicht überschreiten.
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