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Verpflichtungserklärung
Beachten Sie bei der Terminvereinbarung bitte, dass die deutschen Auslandsvertretungen für das Verfahren in der Regel nur Verpflichtungserklärungen akzeptieren, die maximal 3 - 6 Monate alt sind. Gerne können Sie uns die Unterlagen für die Verpflichtungserklärung vorab per Mail einreichen.
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Geschäftsstellen
Indirekt werden die Kosten der Geschäftsstellen daher von den Belegjugendämtern getragen (§ 6 der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII, § 6 Abs. 4 Rahmenvertrag, § 11 der Geschäftsordnung der Regionalen Kommission Ostbayern).
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Denkmalschutz
Eingriffe oder Veränderungen an diesen Denkmälern bedürfen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 DSchG bzw. Art. 7 DSchG. Im Falle von baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist die Erlaubnis nach dem BayDSchG in der Baugenehmigung enthalten.
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Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerwehrsatzung - RFwS) vom 10. Oktober 2016
Neu aufgenommenen Mitgliedern soll eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr überreicht werden. § 6 Übertragung besonderer Aufgaben Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehrdienstleistende zu bestellen (z.B.
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Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften
Barbing, überquert die Passauer Straße auf der Verbindung der Südgrenzen der Flst. Nrn. 317/7 und 317/6 Gmkg. Barbing und folgt weiter den Südgrenzen der Flst. Nrn. 317/6, 317/4, 317/3, 317/2, 317/24, 317/23, 317/22, 317/21 Gmkg.
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Entwässerungsgenehmigung
Formulare Entwässerungsantrag Entwässerungsantrag Anlage Rückhaltung – Überflutungsnachweis Anzeige Baubeginn für Grundstücksentwässerung Meldung der Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung Dokumente Infoblatt - Fertigung von Entwässerungsanträgen Infoblatt - Grundstücksentwässerung ...
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Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
) § 10.01 Ausnahmen Die Hafenbehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 2.02 Abs. 1 Nr. 6, 2.06 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, 3.14, 3.15 Abs. 1, 4.04 Abs. 1 Satz 1, 4.06 Abs. 1 und 2, 4.08 Abs. 1 und 2, 4.09 Abs. 1 Satz 1 sowie von den Vorschriften des Vierten Teils zulassen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird
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Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Regensburg-Burgweinting" in der Stadt Regensburg vom 01. Februar 1983
Flurstücke der Gemarkung Barbing, die vollständig im Entwicklungsbereich liegen: Flurstücke Nrn. 327/10, 327/11, 327/13, 327/14, 327/15, 327/16, 327/17, 327/18, 327/19, 327/26, 327/30, 327/35, 327/36, 327/37, 327/38, 329, 329/1, 329/3, 330, 330/2, 331, 332, 332/4, 332/5, 332/6, 333, 334/18, 334/19, 334/24, 334/25, 334/26, 334/30, 334/31, 334/32, 334/33, 334/34, 334/41, 335, 335/1, 335/2, ...
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Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) vom 01. Juni 2016
Organe des Beirates zur Förderung des Sports § 2 Plenum § 3 Arbeitsausschuss III. Geschäftsgang § 4 Sitzungen § 5 Anträge § 6 Abstimmung § 7 Sitzungsniederschrift IV. Schlussbestimmungen § 8 Anwendung der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung I.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58) vom 26.02.2020
(2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 6 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört.
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