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Geschäftsstellen

Zuständigkeit

Zuständig für die jeweilige Einrichtung ist die Regionale Kommission, in deren Gebiet sich der Ort der Einrichtung befindet. Eine außenbetreute Wohngruppe gilt in diesem Sinne als Einrichtung, wenn sie über eine selbständige pädagogische Leitung verfügt und eine klar abgegrenzte betriebswirtschaftli­che Einheit darstellt. Bei jeder Regionalen Kommission wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, die u. a. die Angebote bearbeitet und die Vorverhandlungen führt. Es findet i. d. R. pro Quartal eine Sitzung der Kommission statt, in der über die Angebote abgestimmt wird.

Geschäftsstelle Ostbayern

Die Geschäftsstelle Ostbayern ist örtlich zuständig für das Gebiet der kreisfreien Städte und Land­kreise in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern.

Der Sitz der Geschäftsstelle ist beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Regensburg eingerichtet.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie eine Nachricht hinterlassen können.

Die Geschäftsstelle hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme und Prüfung der Angebote auf der Grundlage des Rahmenvertrages
  • Einholung der Stellungnahmen des örtlich zuständigen Jugendamtes und ggf. des Hauptbelegers
  • Beteiligung der zuständigen Behörden
  • Führen der Verhandlungen mit den Einrichtungsträgern
  • Beratung der Jugendämter und der Einrichtungen
  • Information der beigetretenen Kommunen und Träger über die Einrichtungsangebote im Kommissionsgebiet
  • Vorbereitung der Sitzungen der Regionalen Kommission und Protokollierung der Sitzungen
  • Erstellung und Pflege einer Datenbank

Kostenbeitrag

Die Geschäftsstelle der Regionalen Kommission erhebt bei Eingang eines Angebots einen Kostenbei­trag pro Platz vom jeweiligen Einrichtungsträger. Der Kostenbeitrag wird von der Vorsitzenden der Kom­mission festgelegt und muss die Aufwendungen der Geschäftsstelle decken. Die Geschäftsstelle be­wirtschaftet einen eigenen Unterabschnitt im Haushaltsplan der Stadt Regensburg. Der Kostenbeitrag wird in die Kalkulation der Einrichtung als Aufwand eingerechnet und ist damit Be­standteil des Ent­gelts. Indirekt werden die Kosten der Geschäftsstellen daher von den Belegjugend­ämtern getragen
(§ 6 der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII, § 6 Abs. 4 Rahmenvertrag, § 11 der Geschäftsord­nung der Regionalen Kommission Ostbayern).

Der Kostenbeitrag beträgt ab 01.03.2024 75,00 € pro Platz pro Jahr.

Geschäftsstelle Südbayern

Die Geschäftsstelle Südbayern ist örtlich zuständig für das Gebiet der kreisfreien Städte und Land­kreise im Regierungsbezirk Schwaben und folgende kreisfreien Städte und Landkreise im Regierungs­bezirk Oberbayern: Ingolstadt und Rosenheim, Landkreise Altötting, Bad Tölz - Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen, Rosenheim, Traunstein und Weilheim-Schongau.

Kontakt

Regionale Kommission
Kinder- und Jugendhilfe Südbayern
- Geschäftsstelle -
Feyerabendstr. 2
86830 Schwabmünchen
Internet: www.landkreis-augsburg.de Externer Link

Andreas Huth, Geschäftsführer
Telefon 0821/3102-2864
E-Mail: ZWQubnJleWFiLmEtYXJsJGh0dWguc2FlcmRuYQ==

Geschäftsstelle München

Die Geschäftsstelle München ist örtlich zuständig für das Gebiet der Landeshauptstadt München und die Landkreise Dachau, Erding, Freising, Landsberg am Lech, München und Starnberg.

Kontakt

Regionale Kommission
Kinder- und Jugendhilfe München
- Geschäftsstelle -
Orleansplatz 11
81667 München

Marcel Prohaska, Geschäftsführer
Telefon 089/233-48227
E-Mail: ZWQubmVoY25ldW0kYWtzYWhvcnAubGVjcmFt