Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie eine Nachricht hinterlassen können.
Die Geschäftsstelle hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Prüfung der Angebote auf der Grundlage des Rahmenvertrages
- Einholung der Stellungnahmen des örtlich zuständigen Jugendamtes und ggf. des Hauptbelegers
- Beteiligung der zuständigen Behörden
- Führen der Verhandlungen mit den Einrichtungsträgern
- Beratung der Jugendämter und der Einrichtungen
- Information der beigetretenen Kommunen und Träger über die Einrichtungsangebote im Kommissionsgebiet
- Vorbereitung der Sitzungen der Regionalen Kommission und Protokollierung der Sitzungen
- Erstellung und Pflege einer Datenbank
Kostenbeitrag
Die Geschäftsstelle der Regionalen Kommission erhebt bei Eingang eines Angebots einen Kostenbeitrag pro Platz vom jeweiligen Einrichtungsträger. Der Kostenbeitrag wird von der Vorsitzenden der Kommission festgelegt und muss die Aufwendungen der Geschäftsstelle decken. Die Geschäftsstelle bewirtschaftet einen eigenen Unterabschnitt im Haushaltsplan der Stadt Regensburg. Der Kostenbeitrag wird in die Kalkulation der Einrichtung als Aufwand eingerechnet und ist damit Bestandteil des Entgelts. Indirekt werden die Kosten der Geschäftsstellen daher von den Belegjugendämtern getragen
(§ 6 der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII, § 6 Abs. 4 Rahmenvertrag, § 11 der Geschäftsordnung der Regionalen Kommission Ostbayern).
Der Kostenbeitrag beträgt ab 01.03.2024 75,00 € pro Platz pro Jahr.