Navigation und Service

Termine und Angebotsunterlagen

Sitzungstermine

Die Sitzungen der Regionalen Kommission Ostbayern sind nichtöffentlich und finden im Amt für Jugend und Familie, Richard-Wagner-Str. 20, Konferenzraum U.01, um 10.00 Uhr, statt.

Die vollständigen Angebotsunterlagen sind über den jeweiligen Spitzenverband fristgerecht per E-Mail bei der Geschäftsstelle einzu­reichen.

2022

Sitzungstermin 23.02.2022 04.05.2022 27.07.2022 23.11.2022
Abgabetermin 29.12.2021 09.03.2022 01.06.2022 28.09.2022

2023

Sitzungstermin 15.02.2023 10.05.2023 26.07.2023 29.11.2023
Abgabetermin 21.12.2022 15.03.2023 31.05.2023 04.10.2023

Angebotsunterlagen

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Schreiben der Geschäftsstelle vom 03.08.2020 und vom 04.08.2021 sowie dem Merkblatt zur Einreichung von Angeboten.

Die Angebotsunterlagen finden Sie auf unserer Downloadseite

Rechtsstand der Anhänge F, G und H

Es gilt derjenige Rechtsstand und Stand der Anhänge F, G und H für den Abschluss einer Entgeltvereinbarung als verbindlich, der am Tag des Annahmeschlusses für Angebote über Entgeltvereinbarungen in Kraft und noch nicht durch neue Regelungen abgeändert ist (vgl. § 11 Satz 3 des Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII).

Vereinbarungsbeginn

Die von der Regionalen Kommission beschlossenen Vereinbarungen treten zum Ersten des auf die Sitzung folgenden Monats in Kraft (z. B. Sitzung am 22.07.2020, Inkrafttreten am 01.08.2020). Rück­wirkende Vereinbarungen sind nicht zulässig (vgl. § 11 Satz 1 des Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII). Es kann auch ein späterer Zeitpunkt vereinbart werden, wenn z. B. die Einrichtung erst später eröffnet wird.

Vereinbarungszeitraum

Die Vereinbarungen werden für einen zukünftigen Zeitraum, der grundsätzlich mindestens 12 Monate umfasst, abgeschlossen; nachträgliche Ausgleiche sind nicht zulässig (11 Satz 1 des Rahmenvertrags nach § 78 f SGB VIII). Gemäß § 78 d Abs. 3 SGB VIII gilt: "Bei unvorhersehbaren, wesentlichen Änderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zu Grunde lagen, sind die Entgelte auf Verlangen der Vetragspartei für den laufenden Vereinbarungszeitrum neu zu vehandeln."