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Jugendwohnheime

Gesetzliche Grundlagen

In § 2 Abs. 1 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III werden Teile des Rahmenvertrags nach § 78 f SGB VIII für anwendbar erklärt.
Diesen Rahmenvertrag samt Anlagen und Anhänge finden Sie auf folgender Seite:

Sitzungstermine

    Die Sitzungen der Regionalen Kommission Ostbayern sind nichtöffentlich und finden im Amt für Jugend und Familie, Richard-Wagner-Str. 20, Konferenzraum U.01, um 10.00 Uhr, statt.

    Die Angebote müssen spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle vorliegen:


    2022

    Sitzungstermin 23.02.2022 04.05.2022 27.07.2022 23.11.2022
    Abgabetermin 29.12.2021 09.03.2022 01.06.2022 28.09.2022

    2023

    Sitzungstermin 15.02.2023 03.05.2023 26.07.2023 29.11.2023
    Abgabetermin 21.12.2022 08.03.2023 31.05.2023 04.10.2023

    Die vollständigen Angebotsunterlagen sind über den jeweiligen Spitzenverband fristgerecht per E-Mail bei der Geschäftsstelle einzu­reichen.

    Notwendige Angebotsunterlagen:

    • Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61
      und 62 SGB III)
    • Qualitätsanforderungen (Anlage 2 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61
      und 62 SGB III)
    • Kalkulation (Anlage 3 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III)
    • Aktuelle Betriebserlaubnis
    • entsprechende Nachweise für die Investitionskosten (Mietvertrag oder Brandversicherungsurkunde)
    • ggf. Erläuterungen und ergänzende Unterlagen

    Wird bei Folgeangeboten die Leistung unverändert angeboten, braucht keine Leis­tungsbeschreibung eingereicht werden. Falls Änderun­gen vorgenommen werden, bitten wir um deutliche Kennzeichnung der geänderten Passagen (z.B. andere Schriftart, Farbe oder Fettdruck).

    Die Anlage 2 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III legt die Qualitätsanfor­derungen für alle Einrichtungen verbindlich fest. Eine gesonderte individuelle Beschreibung der Qualitätsentwicklung entfällt beim Jugendwohnen.

    Vereinbarungsbeginn

    Die von der Regionalen Kommission beschlossenen Vereinbarungen treten zum Ersten des auf die Sitzung folgenden Monats in Kraft (z. B. Sitzung am 22.07.2020, Inkrafttreten am 01.08.2020). Rück­wirkende Vereinbarungen sind nicht zulässig. Es kann auch ein späterer Zeitpunkt vereinbart werden, wenn z. B. die Einrichtung erst später eröffnet wird.

    Vereinbarungszeitraum

    Die Vereinbarungen werden für einen künftigen Zeitraum abgeschlossen. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot und beträgt i. d. R. wenigstens 12 Monate.

    Hinweise zu den Angebotsunterlagen

    Die Leistungsbeschreibung mit Beispielen soll als Ausfüllhilfe für die Anlage 1 zum Rahmenvertrag zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III dienen. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele sich grundsätz­lich auf den Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII beziehen und für die Jugendwohnheime nur in be­stimmten Teilen analoge Anwendung finden können.

    Hinsichtlich der genauen Zuordnung der Sachkosten auf die einzelnen Positionen in der Kalkulation (Anlage 3), bitten wir die Hinweise hierzu zu beachten.

    Angebotsunterlagen

    * Bitte beachten: Zur Texteingabe Funktionstaste F11 drücken. Als Schriftfarbe grundsätzlich schwarz wählen. Falls Änderungen zur bisherigen Leistungsvereinbarung vorgenommen werden, bitten wir um deutliche Kennzeichnung der geänderten Passagen (z.B. andere Schriftart, Farbe oder Fettdruck).