Sitzungstermine
Die Sitzungen der Regionalen Kommission Ostbayern sind nichtöffentlich und finden im Amt für Jugend und Familie, Richard-Wagner-Str. 20, Konferenzraum U.01, um 10.00 Uhr, statt.
Die Angebote müssen spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle vorliegen:
2024
Sitzungstermin |
28.02.2024 |
15.05.2024 |
24.07.2024 |
27.11.2024 |
Abgabetermin |
03.01.2024 |
20.03.2024 |
29.05.2024 |
02.10.2024 |
2025
Sitzungstermin |
19.02.2025 |
14.05.2025 |
30.07.2025 |
26.11.2025 |
Abgabetermin |
23.12.2024 |
19.03.2025 |
04.06.2025 |
01.10.2025 |
Die vollständigen Angebotsunterlagen sind über den jeweiligen Spitzenverband fristgerecht per E-Mail bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Notwendige Angebotsunterlagen:
- Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61
und 62 SGB III)
- Qualitätsanforderungen (Anlage 2 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61
und 62 SGB III)
- Kalkulation (Anlage 3 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III)
- Aktuelle Betriebserlaubnis
- entsprechende Nachweise für die Investitionskosten (Mietvertrag oder Brandversicherungsurkunde)
- ggf. Erläuterungen und ergänzende Unterlagen
Wird bei Folgeangeboten die Leistung unverändert angeboten, braucht keine Leistungsbeschreibung eingereicht werden. Falls Änderungen vorgenommen werden, bitten wir um deutliche Kennzeichnung der geänderten Passagen (z.B. andere Schriftart, Farbe oder Fettdruck).
Die Anlage 2 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III legt die Qualitätsanforderungen für alle Einrichtungen verbindlich fest. Eine gesonderte individuelle Beschreibung der Qualitätsentwicklung entfällt beim Jugendwohnen.
Vereinbarungsbeginn
Die von der Regionalen Kommission beschlossenen Vereinbarungen treten zum Ersten des auf die Sitzung folgenden Monats in Kraft (z. B. Sitzung am 22.07.2020, Inkrafttreten am 01.08.2020). Rückwirkende Vereinbarungen sind nicht zulässig. Es kann auch ein späterer Zeitpunkt vereinbart werden, wenn z. B. die Einrichtung erst später eröffnet wird.
Vereinbarungszeitraum
Die Vereinbarungen werden für einen künftigen Zeitraum abgeschlossen. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot und beträgt i. d. R. wenigstens 12 Monate.
Hinweise zu den Angebotsunterlagen
Die Leistungsbeschreibung mit Beispielen soll als Ausfüllhilfe für die Anlage 1 zum Rahmenvertrag zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III dienen. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele sich grundsätzlich auf den Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII beziehen und für die Jugendwohnheime nur in bestimmten Teilen analoge Anwendung finden können.
Hinsichtlich der genauen Zuordnung der Sachkosten auf die einzelnen Positionen in der Kalkulation (Anlage 3), bitten wir die Hinweise hierzu zu beachten.