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Statistik
Bevölkerung Bevölkerung1) (Stand: 31.12.2024) Gesamtbevölkerung / Einwohnerzahl 179.090 männlich 88.238 weiblich 90.852 Hauptwohnsitz 160.620 Nebenwohnsitz 18.470 Deutsche 142.544 Ausländer 36.546 unter 6 Jahre 8.165 6 bis unter 15 Jahre 11.743 15 bis unter 25 Jahre 27.852 25 bis unter 45 Jahre 61.037 45 bis unter 65 Jahre 41.396 65 bis unter 75 ...
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Abfallkalender
Bereitstellen der Behälter oder Säcke Bitte am Abholtag die Papiertonnen und die Wertstoffsäcke ab 6 Uhr am Straßenrand oder am Halteplatz des Müllfahrzeuges bereitstellen. Der Stellplatz für die Behälter muss am Abholtag ab 6 Uhr frei zugänglich sein.
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Musische Früherziehung - Am Schulbergl
Musikalische Erfahrungen und Ausdruck mit der Stimme, dem Orff-Instrumentarium, mit Klang-, Rhythmus- und Geräuschinstrumenten, Liederarbeitung mit Begleitungen Wahrnehmungs- und Bewegungsübungen, Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers, Koordinationsspiele und Tanzformen Freies Gestalten mit vielfältigen Materialien, bildnerischer Ausdruck von Empfindungs-, Erfahrungs- und Vorstellungsinhalten, ...
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Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages in Regensburg (Ausbaubeitragssatzung - ABS) vom 03. April 2006
. § 6 Vorteilsregelung (1) Die Beitragsschuldner tragen den beitragsfähigen Aufwand (§ 5) nach Maßgabe des Absatzes 2.
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Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege - Kostenbeitragssatzung KiTKoBS) vom 14.07.2023
/ 25 Std. 250,00 € mehr als 5 bis einschl. 6 Std. / 30 Std. 300,00 € mehr als 6 bis einschl. 7 Std. / 35 Std. 350,00 € mehr als 7 bis einschl. 8 Std
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Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010
§ 4 Kinder- und Jugendschutz (1) Kindern unter 6 Jahren darf auch in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen der Aufenthalt in Bier- oder Weinzelten nach 20.00 Uhr nicht gestattet werden
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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992
§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder ...
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