Dienstleistungen
Befristete Abwassereinleitung (Bauwasserhaltung, Fassadenreinigung)
Befristete Einleitungen von Abwasser in den öffentlichen Kanal, z.B. aus Baustellen (WC-Container) und Fassadenreinigungen, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Baugrubenentwässerung (z.B. Grund-, Schicht- oder Regenwasser) soll nicht in den Kanal eingeleitet werden, sondern mit wasserrechtlicher Erlaubnis versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden.
Informationen dazu erhalten Sie beim Umweltamt: Bauwasserhaltung.
Die Einleitung ist gebührenpflichtig. Fragen dazu beantwortet Ihnen die Stadtkämmerei.
Grundstücksentwässerung
Minoritenweg 6
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Weitere Informationen
Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.