Häufig gestellte Fragen
1. Kann man Kurse buchen?
Bei uns gibt es keine Kurse, sondern fortlaufenden Unterricht
2. Wann beginnt der Unterricht?
Das Schuljahr beginnt i.d.R. zum 01.09. des jeweiligen Jahres und endet am 31.08. des darauffolgenden Jahres. (siehe auch Satzung §3)
3. Wann findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Während der bayerischen Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
4. Zu welchen Zeiten findet der Unterricht statt?
Die Unterrichtszeiten werden mit dem jeweiligen Lehrer am Anfang des Schuljahres festgelegt.
5. Wie läuft der Unterricht ab?
Einzelheiten zum jeweiligen Unterricht werden direkt mit dem Lehrer besprochen. Allgemeine Informationen können Sie am Tag der offenen Tür erhalten.
6. Gibt es die Möglichkeit von Schnupperstunden?
Es gibt keine Schnupperstunden. Neue Schüler haben jedoch eine dreimonatige Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit kann unter Einhaltung einer 2wöchigen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
7. Wird ausgefallener Unterricht nachgeholt?
Unterrichtsstunden, die aufgrund einer persönlichen Verhinderung des Lehrers ausfallen, werden nachgeholt. Dies gilt jedoch nicht bei Erkrankung des Lehrers. In diesem Fall sind bis zu drei Stunden pro Schuljahr gebührenpflichtig. Unterrichtsstunden, die aufgrund von Verhinderung oder Krankheit des Schülers ausfallen, werden nicht nachgeholt. (siehe auch §7 Gebührensatzung)
8. Wie hoch sind die Gebühren?
Hier finden Sie die Gebührentabelle.
9. Wie sind die Kündigungsfristen?
Gem. § 4 Abs. 2) Satzung ü. die Benutzung d. Sing- und Musikschule d. Stadt Regensburg (SuMSBS) erfolgt die Aufnahme von Schülern nur für ein Schuljahr. Der Vertrag endet damit zum 31.08. automatisch. Eine Kündigung ist daher nicht erforderlich.
Eine Kündigung /Abmeldung während des Schuljahres ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss bis spätestens 30.04. schriftlich (auch per E-Mail möglich) eingereicht werden. Bitte entnehmen Sie die Voraussetzungen unserer Satzung § 4 Abs. 3): 160625_Benutzungssatzung_8.4.1.pdf
10. Gibt es Gebührenermäßigungen?
Es gibt Sozialermäßigungen, Geschwisterermäßigungen und Ermäßigung für Inhaber des Stadtpasses. Sozialermäßigung und Bildung und Teilhabe müssen beim Jugendamt beantragt werden.
