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Kursgebühren und Satzung

Musikunterricht macht Freude, kostet aber auch Geld. Die Teilnehmer müsssen im Schnitt nur ca. 40 Prozent der Kosten beisteuern

Die Stadt Regensburg, der Freistaat Bayern und, wenn auch in geringerem Maße, der Landkreis Regensburg tragen zur Kostendeckung bei. Die Teilnehmer müssen im Schnitt nur noch ca. 40% der verbleibenden Kosten beisteuern.

In Jahresgebühren aufgeschlüsselt ergibt sich folgende Preisstruktur:

Anlage zur Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg

Gebührenverzeichnis

I. Unterrichtsgebühren (Benutzungsgebühr) pro Schuljahr
1. Grundfächer  
1.1 Eltern/Kind-Gruppe 45 Min. 240,00 €
1.2 Musikalische Früherziehung 60 Min. 300,00 €
1.3 Singklassen 45 Min. 120,00 €
  für Schüler der staatlichen Regensburger Grundschulen in den Klassen    1-4, die im Rahmen der Ganztagsschule am Musikunterricht teilnehmen     0,00 €
1.4 Instrumentalklasse 45 Min. 144,00 €
für Schüler der staatlichen Regensburger Grundschulen in den Klassen 1-4, die im Rahmen der Ganztagsschule am Musikunterricht teilnehmen      0,00 €
1.5 kombiniert Singen und Instrumentalklasse 180,00 €
  für Schüler der staatlichen Regensburger Grundschulen in den Klassen 1-4, die im Rahmen der Ganztagsschule am Musikunterricht teilnehmen     0,00 €
1.6 Instrumentenkarussell (ab der 2. Schulwoche bis Mitte Juli des Folgejahres) 480,00 €
1.7 Bläserklasse (inkl. Leihinstrumente) 384,00 €
2. Kernfächer  
2.1 Ensemble 180,00 €
für Schüler, die ein unter Ziffer 3 genanntes Lernfach belegt haben oder von der Schule eingeladen wurden    0,00 €
2.2 Orchester 180,00 €
für Schüler, die ein unter Ziffer 3 genanntes Lernfach belegt haben oder von der Schule eingeladen wurden     0,00 €
2.3 Chor   84,00 €
  für Schüler der staatlichen Regensburger Grundschulen in den Klassen 1-4, die im Rahmen der Ganztagsschule am Musikunterricht teilnehmen     0,00 €
3. Instrumentale und vokale Lernfächer  
Unterrichtseinheit 1 (UE 1 = 20 Min.)  
3.1 Einzelunterricht 20 Min. ausschließlich für Erstunterricht (Anfänger) für max. 24 Monate 480,00 €
Unterrichtseinheit 2 (UE 2 = 30 Min.)  
3.2 Einzelunterricht 30 Min. Je nach Grad der Erfüllung der Bonuskriterien gemäß § 7 SuMSBS i.V.m. dem Anhang zur SuMSBS wird Schülern mit dem Lernfach Klavier bzw. Teilnehmern an einem Ensemble, Chor oder Orchester eine Rückerstattung i.H.v. 7,5 %, 10 % oder 15 % der Gebühr gewährt. 864,00 €
Unterrichtseinheit 3 (UE 3 = 45 Min.)  
3.3 Einzelunterricht 45 Min. Je nach Grad der Erfüllung der Bonuskriterien gemäß § 7 SuMSBS i.V.m. dem Anhang zur SuMSBS wird Schülern mit dem Lernfach Klavier bzw. Teilnehmern an einem Ensemble, Chor oder Orchester eine Rückerstattung i.H.v. 7,5 %, 10 % oder 15 % der Gebühr gewährt 1.404,00 €
4. Komposition  
4.1 Kompositionsklasse mtl. 2 x 60 Min. Einzelunterricht bei Teilnahme an einem Ensemble für neue Musik und bei Erfüllung der Bonuskriterien nach § 7 SuMSBS i.V.m. dem Anhang zur SuMSBS erfolgt eine Rückerstattung i.H.v. 15 % der Gebühr.    768,00 €
4.2 Ensemble für neue Musik    180,00 €
  Für Schüler der Kompositionsklasse oder Schüler, die von der Schule eingeladen werden       0,00 €
5. Ergänzungsfächer
5.1 Projektunterricht (Musiklehre, Gehörbildung, Tonsatz und szenische Gestaltung)    120,00 €
Für Schüler, die ein unter Ziffer 3 genanntes Lernfach belegt haben oder von der Schule eingeladen wurden       0,00 €
5.2 Projektunterricht: besondere Angebote (außer Musiklehre, Gehörbildung, Tonsatz und szenische Gestaltung      72,00 €
5.3 Freiwillige Leistungsprüfung für D1 und D2 (Einmalgebühr)      40,00 €
6.   Förderunterricht  
6.1 Frühförderunterricht (Haupt- und Nebenfach mit insgesamt 75 Min.)  1.080,00 €
6.2 Förderunterricht (Hauptfach und Nebenfach 90 Min.)  1.080,00 €
7.   Musiktherapie  
7.1 Einzeltherapie 30 Min. 600,00 €
7.2 Einzeltherapie 45 Min. 900,00 €
7.3 Gruppentherapie 45 Min. 420,00 €

II. Mietgebühren für Instrumente
1. Zeitwert bis 125,00 € 60,00 €
2. Zeitwert von 125,00 € bis 250,00 € 96,00 €
3. Zeitwert von 250,00 € bis 800,00 € 132,00 €
4. Zeitwert über 800,00 € 15 % des Zeitwertes