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Musiklehre und Gehörbildung

Musiklehre und Gehörbildung stellen eine sehr sinnvolle Ergänzung des Instrumental- oder Vokalunterrichts dar.

Die allgemeine Musiklehre beinhaltet das theoretische Regelwerk der Musik von Notation, Metrik, Rhythmus, Kenntnis der Tonarten, des Quintenzirkels und der Vorzeichen bis hin zu Intervallen, Akkorden, musikalischen Fachbegriffen bis zu Grundkenntnissen der Harmonielehre.

In der Gehörbildung wird das Gehör geschult. Dies geschieht in verschiedenen Stufen durch:

  1. Erkennen und Bestimmen von Intervallen,
  2. Hören, Nachsingen und Notieren von einfachen Melodien,
  3. Erkennen und Bestimmen von Akkorden
  4. Erkennen, Bestimmen und Notieren von Rhythmen

Musiklehre und Gehörbildung sind Bestandteil der Freiwilligen Leistungsprüfung (FLP).

Die Teilnahme ist zwar freiwillig, jedoch wird sie allen Musikschülern dringend anempfohlen.