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Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011
(3) Die stellt während der Öffnungszeiten ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen ist gestattet. (4) Die stellt auf Antrag Kopien der Informationsträger, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung zur Verfügung
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Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010
(3) Die Nutzung von Fahrzeugen, die der Fortbewegung von Behinderten dienen (z. B. Rollstühle) ist zugelassen. § 4 Kinder- und Jugendschutz (1) Kindern unter 6 Jahren darf auch in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen der Aufenthalt in Bier- oder Weinzelten nach 20.00 Uhr nicht gestattet werden
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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
Ausnahmen von Satz 1 und Satz 2 kann die Bürgerversammlung beschließen; der/die Vorsitzende soll einen Vertreter/einer Vertreterin der Aufsichtsbehörde auf Verlangen das Wort erteilen. § 4 Abstimmungen in den Bürgerversammlungen (1) Über Anträge, die in der Bürgerversammlung gestellt werden, entscheidet die Bürgerversammlung in offener Abstimmung.
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 4 Gebührenmaßstab Bemessungsgrundlage für die Kursgebühren sind die Art und Dauer der belegten Kurse der Musischen Früherziehung
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
Das Einleiten von Stoffen in den Untergrund. § 4 Ausnahmegenehmigungen (1) Die kann von den Beschränkungen im Wasserschutzgebiet Ausnahmen zulassen, wenn hierdurch eine Beeinträchtigung des geschützten Wasser nicht zu erwarten ist
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen. (4) Die Erlaubnis gilt nur für die Dauer der beantragten Benutzung. (5) Über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung von Sammlungsbeständen entscheidet bei Benutzung die Museumsleitung
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018
III. entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung bzw. der Erbringung der Leistung durch die Stadt. § 4 Vorauszahlungen Die Stadt kann bei der Antragstellung Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Gebührenschuld verlangen.
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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988
Die erforderlichen Nachweise hat der Benutzer zu erbringen. (4) Sofern personenbezogene Informationen anonymisiert verwendet werden sollen und sichergestellt ist, dass für Dritte eine Identifizierung von Einzelpersonen nicht möglich ist, kann eine Benutzung auch vor Ablauf der in Abs. 3 genannten Fristen zugelassen werden
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Deutscher Städtetag - Fachkommission Stadtentwicklungsplanung
Sitzung der Fachkommission „Stadtentwicklungsplanung“ des Deutschen Städtetages im Regensburger Salzstadel Am 3. und 4. April 2025 tagte die Fachkommission „Stadtentwicklungsplanung“ des Deutschen Städtetages in Regensburg, um sich mit aktuellen Themen der Stadtentwicklung zu befassen.
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Neue Mobilitätserhebung: Regensburgerinnen und Regensburger sind umweltfreundlicher unterwegs
Insgesamt konnte der Anteil des sogenannten Umweltverbundes, das heißt des ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs, somit seit 2018 um 4 Prozentpunkte auf jetzt 63 Prozent gesteigert werden, während die Autonutzung von 41 Prozent auf 37 Prozent zurückgegangen ist: „Wir haben uns 2017 in unserem Leitbild Energie und Klima das Ziel gesetzt, den Anteil der umweltverträglichen Verkehrsmittel bis ...
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