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Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 09. Mai 1974
§ 3 Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 dieser Verordnung sind Ordnungwidrigkeiten im Sinne des § 25 LadschlG. § 4 Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11 und 14 LadschlG bleiben unberührt. § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz in Kraft
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Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung in Regensburg vom 30. Juni 2016
Gleichzeitig tritt die Satzung i.d.F. vom 29.10.2009 außer Kraft. Anlagen Anlage zu § 4 der Satzung Zum Download Satzung 11.1.3 als pdf
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Satzung der Dr. Seyboth Stipendienstiftung in Regensburg vom 17. April 2018
(3) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung oder Weitergewährung des jederzeit widerruflichen Stipendiums besteht nicht. § 4 Grundstockvermögen Das Grundstockvermögen ist in einer Höhe von 166.384,28 € dauernd und uneingeschränkt zu erhalten
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Datenschutzhinweise
Zwecke Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken: Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg vom 22. Januar 1996
Eigen-tümerwegen verboten , ausgenommen breitflächiges Versickern, wenn das Grundwasser durch gute Deckschichten geschützt ist. - - - 4. Bergbau verboten verboten verboten verboten verboten verboten, wenn dadurch wirksame Deckschichten aufgerissen werden oder Mulden entste- hen können 5.
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Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005
Fensterbleche können in Aluminiumblech natur oder eloxiert E6EV1 ausgeführt werden. (4) Fassade Die Außenwände der Gebäude sind als verputzte Mauerwerkflächen herzustellen. Ornamentputze sind nicht zulässig.
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Archiv Einsatzberichte
Januar 2023: Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person im Autobahnkreuz Regensburg Gegen 4:30 Uhr kam es auf dem Autobahnkreuz Regensburg in der Überleitung von der A93 zur A3 zu einem schweren Verkehrsunfall.
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Führungen für Kitas und Schulen
Sachbuch-Safari – Themenführung Zielgruppe: Klasse 4 Dauer: ca. 60 Minuten Durchführung: nur in der Zentralbücherei möglich Voraussetzung: Die Bücherei ist den Kindern bekannt Lernziele: Recherchekompetenz für z.B.
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Haushaltsrede des Stadtrats Ingo Frank, Die PARTEI
Wie sieht’s mit der Tilgung dieses Berges aus? In den letzten 4 Jahren 2017-2020, wo wir uns ja einig sind, dass die richtig super waren, konnten 24 Mio.€ Schulden abgebaut werden, also 24 Mio.€ in 4 Jahren.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
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