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Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg vom 22. Januar 1996
Eigen-tümerwegen verboten , ausgenommen breitflächiges Versickern, wenn das Grundwasser durch gute Deckschichten geschützt ist. - - - 4. Bergbau verboten verboten verboten verboten verboten verboten, wenn dadurch wirksame Deckschichten aufgerissen werden oder Mulden entste- hen können 5.
Gefunden in: Stadtrecht
"Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen vom 30. Januar 2013
Berücksichtigt werden zum Haushalt gehörende Kinder unter 18 Jahren im Sinne von Art. 4 BayWoFG, für die Anspruch auf Kindergeld besteht. Liegt eine nachgewiesene Schwangerschaft vor, wird das zu erwartende Kind ebenfalls berücksichtigt.
Gefunden in: Stadtrecht
Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005
Fensterbleche können in Aluminiumblech natur oder eloxiert E6EV1 ausgeführt werden. (4) Fassade Die Außenwände der Gebäude sind als verputzte Mauerwerkflächen herzustellen. Ornamentputze sind nicht zulässig.
Gefunden in: Stadtrecht
Archiv Einsatzberichte
Januar 2023: Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person im Autobahnkreuz Regensburg Gegen 4:30 Uhr kam es auf dem Autobahnkreuz Regensburg in der Überleitung von der A93 zur A3 zu einem schweren Verkehrsunfall.
Gefunden in: Feuerwehr
Führungen für Kitas und Schulen
Sachbuch-Safari – Themenführung Zielgruppe: Klasse 4 Dauer: ca. 60 Minuten Durchführung: nur in der Zentralbücherei möglich Voraussetzung: Die Bücherei ist den Kindern bekannt Lernziele: Recherchekompetenz für z.B.
Gefunden in: Stadtbücherei
Haushaltsrede des Stadtrats Ingo Frank, Die PARTEI
Wie sieht’s mit der Tilgung dieses Berges aus? In den letzten 4 Jahren 2017-2020, wo wir uns ja einig sind, dass die richtig super waren, konnten 24 Mio.€ Schulden abgebaut werden, also 24 Mio.€ in 4 Jahren.
Gefunden in: Artikel
Pressemitteilungen
– Die Regensburger Rathauskonzerte begrüßen die warme Jahreszeit Auftakt am Freitag, 4. April 2025 28.03.2025 Richtiges Verhalten bei längerem Stromausfall Infoblatt zum Ausdrucken auf www.regensburg.de 25.03.2025 Das neue FUNTIME-Programm für den Sommer 2025 ist jetzt verfügbar!
Gefunden in: Artikel
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
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Gefunden in: Stadtrecht
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011
(3) Die stellt während der Öffnungszeiten ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen ist gestattet. (4) Die stellt auf Antrag Kopien der Informationsträger, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung zur Verfügung
Gefunden in: Stadtrecht
Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010
(3) Die Nutzung von Fahrzeugen, die der Fortbewegung von Behinderten dienen (z. B. Rollstühle) ist zugelassen. § 4 Kinder- und Jugendschutz (1) Kindern unter 6 Jahren darf auch in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen der Aufenthalt in Bier- oder Weinzelten nach 20.00 Uhr nicht gestattet werden
Gefunden in: Stadtrecht