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Musik in der Oberstufe

Nachfolgend werden die Regelungen für das Additum Musik sowie für die Kurse „Vokalensemble“ und „Instrumentalensemble“ zusammengefasst. Die Ausführlichen Regelungen finden sich auf der Website Bayern.Recht:

http://www.gesetze-bayern.de

 

Additum im Fach Musik

Wenn das dritte Abiturprüfungsfach schriftlich-praktisch in Musik ablegen möchte, muss diese Wahl bereits in der Jahrgangsstufe 10 getroffen werden. Voraussetzung hierfür sind mindestens befriedigende Leistungen im Fach Musik im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 sowie angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Musikinstruments (ggf. Gesang).

Zugelassene Instrumente

Anerkannte Musikinstrumente sind: Klavier, Orgel, Cembalo, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Blockflöte (Sopran- und Altflöte), Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete, Posaune, Tenorhorn, Bariton, Euphonium, Tuba, klassische Gitarre, Mandoline, Harfe, Perkussion (mit Mallet-Instrumenten), Akkordeon (ab MII), Hackbrett, Zither sowie Gesang.

Die Belegung des Additums kann durch Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an der Schule selbst oder auf Antrag extern erfolgen. Die Wahl eines bestimmten Instruments begründet keinen Anspruch auf kostenlosen Unterricht in diesem Instrument an der Schule.

Vorspielstücke

Hier finden sich alle Literaturlisten zu den zugelassenen Instrumenten in der Oberstufe (incl. Eingangsniveau):

http://www.isb-gym8-lehrplan.de

In den Ausbildungsabschnitten 11/1, 11/2 und 12/1 wird jeweils ein Pflichtstück, ein Wahlstück und Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang gefordert. Im Ausbildungsabschnitt 12/2 wird nur ein Wahlstück und Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang gefordert.

Die Vorspielstücke sollen aus verschiedenen Epochen stammen und stilistisch unterschiedlich ausgerichtet sein. Die Pflichtstücke sollen den Schülerinnen und Schülern sechs Wochen vor dem Vorspieltermin (ohne Ferien) mitgeteilt werden.

Bewertungen

Die Bewertungen der Einzelleistungen von Pflichtstück, Wahlstück und Vomblattspiel (bzw. Vomblattsingen) werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1, 11/2 und 12/1 sowie in der Abiturprüfung im Verhältnis 2 : 2 : 1 gewichtet. Die Bewertungen der Einzelleistungen von Wahlstück und Vomblattspiel (bzw. Vomblattsingen) im Ausbildungsabschnitt 12/2 werden im Verhältnis 4 : 1 gewichtet. Der sich ergebende Punktwert wird ggf. gerundet.

 

„Vokalensemble“ (VOC) und „Instrumentalensemble“ (INE)

Die Kurse Vokalensemble und Instrumentalensemble können von den Schülerinnen und Schülern als jeweils zweistündige Fächer des Zusatzprogramms im Profilbereich belegt werden.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen an der wöchentlichen Ensemblearbeit teil und erhalten zusätzlich eine Basisstunde verpflichtend für alle Teilnehmer dieses Kurses.

Der Lehrplan für das Vokalensemble bzw. das Instrumentalensemble kann hier eingesehen und ausgedruckt werden:

Lehrplan Vokalensemble (VOC)

Lehrplan Instrumentalensemble (INE)

Über die Zulassung entscheidet die jeweilige Kursleiterin oder der jeweilige Kursleiter.

Leistungserhebungen

In den Fächern Vokalensemble, Instrumentalensemble tritt an die Stelle der Schulaufgabe eine praktische Prüfung, die ein Prüfungsgespräch einschließt:

Vokalensemble:

  • Vorsingen von zwei Chorstimmen aus den im Lauf des Ausbildungsabschnitts erarbeiteten Werken
  • Vomblattsingen einer leichteren tonalen Melodie
  • Prüfungsgespräch: Fragen zu den erarbeiteten Werken sowie zu behandelten Inhalten der Module des Lehrplans Vokalensemble

Instrumentalensemble:

  • Vorspiel von zwei Instrumentalstimmen aus den im Lauf des Ausbildungsabschnitts erarbeiteten Werken
  • Vomblattspiel einer leichteren Instrumentalstimme
  • Prüfungsgespräch: Fragen zu den erarbeiteten Werken sowie zu behandelten Inhalten der Module des Lehrplans Instrumentalensemble

Die kleinen Leistungsnachweise orientieren sich an den Regelungen der §§ 53 und 55 GSO, wobei ein Schwerpunkt auf den praktischen Leistungen liegt.