Additum im Fach Musik
Wenn das dritte Abiturprüfungsfach schriftlich-praktisch in Musik ablegen möchte, muss diese Wahl bereits in der Jahrgangsstufe 10 getroffen werden. Voraussetzung hierfür sind mindestens befriedigende Leistungen im Fach Musik im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 sowie angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Musikinstruments (ggf. Gesang).
Zugelassene Instrumente
Anerkannte Musikinstrumente sind: Klavier, Orgel, Cembalo, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Blockflöte (Sopran- und Altflöte), Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete, Posaune, Tenorhorn, Bariton, Euphonium, Tuba, klassische Gitarre, Mandoline, Harfe, Perkussion (mit Mallet-Instrumenten), Akkordeon (ab MII), Hackbrett, Zither sowie Gesang.
Die Belegung des Additums kann durch Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an der Schule selbst oder auf Antrag extern erfolgen. Die Wahl eines bestimmten Instruments begründet keinen Anspruch auf kostenlosen Unterricht in diesem Instrument an der Schule.
Vorspielstücke
Hier finden sich alle Literaturlisten zu den zugelassenen Instrumenten in der Oberstufe (incl. Eingangsniveau):
http://www.isb-gym8-lehrplan.de
In den Ausbildungsabschnitten 11/1, 11/2 und 12/1 wird jeweils ein Pflichtstück, ein Wahlstück und Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang gefordert. Im Ausbildungsabschnitt 12/2 wird nur ein Wahlstück und Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang gefordert.
Die Vorspielstücke sollen aus verschiedenen Epochen stammen und stilistisch unterschiedlich ausgerichtet sein. Die Pflichtstücke sollen den Schülerinnen und Schülern sechs Wochen vor dem Vorspieltermin (ohne Ferien) mitgeteilt werden.
Bewertungen
Die Bewertungen der Einzelleistungen von Pflichtstück, Wahlstück und Vomblattspiel (bzw. Vomblattsingen) werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1, 11/2 und 12/1 sowie in der Abiturprüfung im Verhältnis 2 : 2 : 1 gewichtet. Die Bewertungen der Einzelleistungen von Wahlstück und Vomblattspiel (bzw. Vomblattsingen) im Ausbildungsabschnitt 12/2 werden im Verhältnis 4 : 1 gewichtet. Der sich ergebende Punktwert wird ggf. gerundet.