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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Ehrung von Sportler*innen sowie im Sport verdiente Personen (Sportehrungsrichtlinien) vom 17. Dezember 2020
Folgende Erfolge werden persönlich durch den/die Oberbürgermeister*in geehrt: Teilnahme an Olympischen Spielen / Paralympics / Special Olympics Internationalen Spielen 1. – 8. Platz bei Weltmeisterschaften 1. – 3. Platz bei Europameisterschaften 1. Platz bei Deutschen Meisterschaften / Special Olympics Nationalen Spielen Deutscher Rekord, Europarekord oder Weltrekord Folgende ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018
. § 3 Einschränkungen (1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011
. § 3 Einschränkungen (1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
. § 2 Gebührentatbestand Für die Teilnahme an den Kursen der Musischen Früherziehung werden Gebühren erhoben. § 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten des Kindes, das in die Musische Früherziehung aufgenommen wird, sowie diejenigen, die das Kind zu einer derartigen Einrichtung angemeldet haben.
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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939
(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden. § 5 Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 27. Juli 1973 (GVBl. S. 473, ber.
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961
Im Falle des Widerrufes kann die Wiederherstellung des früheren Zustandes auf Kosten des Inhabers der Ausnahmegenehmigung angeordnet werden. § 5 Bewehrung (1) Zuwiderhandlungen gegen § 3 sowie gegen Auflagen und Bedingungen einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 werden gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes mit einer Geldbuße geahndet. (2) Wird die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich ...
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
Verwendung von Blitzlicht, Stativ u. ä., Öffnen von Vitrinen) fotografieren wollen. (2) Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. (3) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich unter Angabe des gewünschten Benutzungszweckes, des Sammlungsgegenstandes und des Benutzungsortes einzureichen.
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018
II.), Gebühren im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit (Gebührenverzeichnis, Nr. III.). (3) Die Grabnutzungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. I.) und die Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr.
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Anlage 2 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Die Unterrichtung erfolgt in der Regel durch den Amtsleiter/die Amtsleiterin, dem/der das Wirkungsgebiet verwaltungsmäßig untersteht. § 3 Abs. 1 gilt entsprechend. 2. Überwachungsaufgaben des Verwaltungsbeirats/der Verwaltungsbeirätin: Dem Verwaltungsbeirat/Der Verwaltungsbeirätin obliegt die Überwachung seines/ihres Wirkungsgebietes.
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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
In Stadtbezirken mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen den Antrag nach Satz 1 mindestens 5 v.H. der Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtbezirks stellen; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Stadtbezirk beziehen. (3) Die Einberufung einer Bürgerversammlung nach Absatz 2 Sätze 1 und 3 kann nur einmal jährlich beantragt werden. (4) Zweck der Bürgerversammlungen ...
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