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Ausbildungsberufe
Neben diesen Schlüsselqualifikationen wird die Problemlösefähigkeit in diesem Ausbildungsberuf gezielt gefördert. Ausbildungsdauer Berufsschule 3 Jahre 1 Tag bzw. 2 Tage je Woche Weitergehende Informationen www.zfamedien.de, www.bvdm-online.de Medientechnologin und Medientechnologe Ausbildungsbereich ...
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Wesentliche Ergebnisse
Baubeginn für Verkehrsbeeinflussungsanlagen noch in diesem Jahr Erfreulich ist, dass Maßnahmen wie der sechsstreifige Ausbau der A 3, ein Ausbau am Kreuz Regensburg und z. T. in den angrenzenden Autobahnabschnitten durch die im Gutachten festgestellte Notwendigkeit wohl beschleunigt werden.
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Wassergefährdende Stoffe - Anzeigepflicht
In Hinblick auf JGS-Anlagen handelt gemäß § 65 Nr. 5 AwSV ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 13 Abs. 3 AwSV in Verbindung mit Ziffer 6.1 der Anlage 7 zur AwSV eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet.
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Heilpraktikerwesen
Erforderliche Unterlagen Antragsformular (siehe unten bei "Dienstleistung online") Geburtsurkunde im Original (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts - Mindestalter des Antragstellenden 25 Jahre) Tabellarischer Lebenslauf Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung), dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als ...
Gefunden in: Dienstleistungen
Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg vom 28. Juni 1979
Beschluss des Stadtrats VO/23/20251/66). Nr. 3 Zuwendungsberechtigte Zuwendungsberechtigt sind alle im Stadtgebiet Regensburg ansässigen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition Definition (vgl. entsprechend Art. 2 des Anhang I der sog.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000
. § 3 Dauer und Vergabe der Förderung (1) Die Dauer der Gewährung des Stipendiums beträgt mindestens sechs Monate und ist auf höchstens zwölf Monate beschränkt
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung für die Volkshochschule Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg vom 16. November 1999
. § 3 Selbstlosigkeit, Unmittelbarkeit (1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
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Verordnung der Stadt Regensburg über die Erklärung von Wäldern im Stadtgebiet Regensburg und in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg zu Bannwäldern (Bannwaldverordnung) vom 07. Juli 1993
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Zum Download Verordnung 6.5.1 als pdf
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Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg vom 30. Januar 1986
Januar 1986, geändert durch Beschluss des Stadtrates von 3. März 1994 und vom 24. März 2022) (* Es handelt sich um verwaltungsinterne Richtlinien.) (**nichtamtliche Fußnote: veröffentlicht im MABl.Nr. 5/1981
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Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für das Gebiet "Hohes Kreuz" (Erhaltungssatzung Nr.2) vom 21. August 1987
(2) Die Genehmigung nach Abs. 1 darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll, um in diesen Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (§ 39 h Abs. 3 Nr. 3 BBauG). § 3 Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung des Gebäudes ...
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