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Schildkröten aussetzen ist kein Kavaliersdelikt

Exotische Tiere in heimischen Lebensräumen auszusetzen ist Tierquälerei und führt zu ökologischen Problemen

Exotische Schildkröten gehören nicht in heimische Gewässer

Viele Arten exotischer Wasser- bzw. Sumpfschildkröten werden seit Jahrzehnten bei uns als Heimtiere gehalten. Diese Tiere werden oft als kleine Jungtiere verkauft, werden aber teilweise sehr groß und je nach Art auch sehr alt, bis über 40 Jahre. Zudem stellt diese Schildkrötengruppe grundsätzlich sehr hohe Ansprüche an die Haltung.

Leider wurde in der Vergangenheit immer wieder beobachtet, dass Halter mit der Haltung von exotischen Wasserschildkröten überfordert waren und diese in Flüsse und Seen ausgesetzt haben – vielleicht sogar in der Meinung, den Tieren damit etwas Gutes zu tun. 

Auch im Stadtgebiet Regensburg existieren Populationen von nicht – einheimischen Wasser- bzw. Sumpfschildkröten, auch diese Tiere sind wahrscheinlich bewusst ausgesetzt worden.

Viele dieser Schildkrötenarten stammen aus Nordamerika (z.B. Florida-Rotbauch-Schmuckschildkröte, Rot- und Gelbwangen-Schmuckschildkröte, Hieroglyphen-Schmuckschildkröte etc.) und sind an die bei uns herrschenden klimatischen Bedingungen nicht angepasst. Einige Tiere überleben den Winter nicht oder leiden aufgrund der nicht optimalen äußeren Bedingungen.

Aussetzen von Schildkröten – Weder Tierliebe noch Kavaliersdelikt

Nach §3 des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist das Aussetzen von gehaltenen Tieren verboten und kann nach § 18 Abs. 1 Nr. 4, TierSchG mit einem Bußgeld bis zu 25. 000 ,- Euro geahndet werden. Wer den Schildkröten durch das Aussetzen erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, wird nach § 17 Nr. 2 TierSchG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ 

Außerdem hat das Aussetzen dieser Tiere auch negative Auswirkungen auf unsere heimische Flora und Fauna. Ausgesetzte exotische Wasserschildkröten können den Bestand an Amphibienlarven, Insekten und Wildpflanzen stark dezimieren und zudem Krankheiten auf geschützte einheimische Wirbeltiere übertragen. Daher wurden beispielsweise die Gelb- und Rotwangenschildkröte als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung eingestuft, deren Haltung konkreten Beschränkungen unterliegt.

Setzen Sie aus den genannten Gründen keinesfalls exotische Wasser- oder Sumpfschildkröten aus. Informieren Sie sich vor der Anschaffung detailliert über die Bedürfnisse, zu erwartende Größe und Lebenserwartung der Tiere.Überlegen Sie genau, ob Sie dem Tier über mehrere Jahrzehnte ein artgerechtes Zuhause geben können und möchten.

Sollten Sie dennoch eine gehaltene Wasserschildkröte abgeben müssen, wenden Sie sich bitte an geeignete Einrichtungen wie Auffangstationen oder Tierschutzvereine.