Im Rahmen eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes sollen Rahmenbedingungen für die notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich geschaffen werden. Dies entspricht dem Grundsatz ambulant vor stationär. Entsprechende Strukturen sollen dazu beitragen Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern um damit alten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sind Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Bereich der Altenhilfe unabdingbar. Versorgungslücken werden sichtbar, Doppelstrukturen vermieden und Ressourcen genutzt.