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Dienstleistungen

Heilpraktikerwesen

Beschreibung

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktikererlaubnis (ohne Bestallung). Diese wird auf Antrag und nach einer Prüfung, die erfolgreich beim Gesundheitsamt Regensburg abgelegt worden ist, erteilt. Es können verschiedene Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz beantragt werden:

  • Erlaubnis zur Ausübung der allgemeinen Heilkunde
  • Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Psychotherapie (Diplom- oder Master-Psychologen)
  • Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (Physiotherapie, Podologie)

Der Antrag ist bei der Stadt Regensburg zu stellen, wenn in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen veranlasst die Stadt Regensburg beim Gesundheitsamt Regensburg die Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung. Die Einladung zur Überprüfung erfolgt über das Gesundheitsamt Regensburg. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der Stadt Regensburg. Falls die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der zuzulassenden Teilnehmer für den Überprüfungstermin übersteigt, kann die Anzahl der Teilnehmer begrenzt werden (Kontingentierung). Es erfolgt in diesem Fall die Vormerkung durch das Gesundheitsamt Regensburg für den nächstmöglichen Überprüfungstermin.

Anmeldeschluss für die Überprüfung im März ist der 31. Dezember des Vorjahres und für die Überprüfung im Oktober der 30. Juni des laufenden Jahres. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, d. h. bei verspäteter Anmeldung oder unvollständigen Unterlagen erfolgt keine Zulassung zur Kenntnisüberprüfung.

Ergänzende Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (siehe unten bei "Dienstleistung online")
  • Geburtsurkunde im Original (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts - Mindestalter des Antragstellenden 25 Jahre)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung), dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Heilpraktiker/in geeignet ist - siehe unten bei "Formulare"
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung, Belegart "O", Verwendungszweck "Heilpraktikererlaubnis", direkte Zusendung an Stadt Regensburg) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro.
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (ist in das Antragsformular eingearbeitet) 
  • Nachweis über erfolgreichen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen bzw. höherwertigeren Schulabschluss (beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses)

zusätzlich:

  • bei Physiotherapie und Podologie: Berufsurkunde mit Prüfungszeugnis (jeweils beglaubigte Kopie) und bei Entscheidung nach Aktenlage Nachweis über bestandenen Schulungskurs nach Muster-Curriculum (Original oder beglaubigte Kopie)
  • bei Dipl.-Psychologen: Diplom mit Prüfungszeugnis (jeweils beglaubigte Kopie)

Gebühren

150,- €, sowie Auslagen für die Erteilung in Urkundenform, falls dies gewünscht wird.

Für die Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt fallen zusätzlich Gebühren an, die das Gesundheitsamt direkt in Rechnung stellt.

Ergänzende Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die gesetzmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 27.1.2010 und vom 10.9.2012

Kontakt

Michaela Fischer

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11493053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-5324
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung. Die zuständige Sachbearbeiterin ist persönlich erreichbar von Dienstag bis Freitag vormittags.