Suche auf regensburg.de
Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg vom 28. Juni 1979
Beschluss des Stadtrats VO/23/20251/66). Nr. 3 Zuwendungsberechtigte Zuwendungsberechtigt sind alle im Stadtgebiet Regensburg ansässigen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition Definition (vgl. entsprechend Art. 2 des Anhang I der sog.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung für die Volkshochschule Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg vom 16. November 1999
. § 3 Selbstlosigkeit, Unmittelbarkeit (1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über die Erklärung von Wäldern im Stadtgebiet Regensburg und in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg zu Bannwäldern (Bannwaldverordnung) vom 07. Juli 1993
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Zum Download Verordnung 6.5.1 als pdf
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg vom 30. Januar 1986
Januar 1986, geändert durch Beschluss des Stadtrates von 3. März 1994 und vom 24. März 2022) (* Es handelt sich um verwaltungsinterne Richtlinien.) (**nichtamtliche Fußnote: veröffentlicht im MABl.Nr. 5/1981
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für das Gebiet "Hohes Kreuz" (Erhaltungssatzung Nr.2) vom 21. August 1987
(2) Die Genehmigung nach Abs. 1 darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll, um in diesen Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (§ 39 h Abs. 3 Nr. 3 BBauG). § 3 Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung des Gebäudes ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000
. § 3 Dauer und Vergabe der Förderung (1) Die Dauer der Gewährung des Stipendiums beträgt mindestens sechs Monate und ist auf höchstens zwölf Monate beschränkt
Gefunden in: Stadtrecht
Ausstellung von Rupert D. Preißl in der Städtischen Galerie im Leeren Beutel
Juli, und 26. Juli 2025 führt jeweils Tony Kobler M.A. (3. Vorsitzender des Kunst- und Gewerbevereins) durch die Ausstellung. Der Eintritt ist wie gewohnt frei.
Gefunden in: Pressemitteilungen
Werkschau Rupert D. Preißl
Juli und 26. Juli 2025 führt jeweils Tony Kobler M.A. (3. Vorsitzender des Kunst- und Gewerbevereins) durch die Ausstellung. Der Eintritt ist wie gewohnt frei.
Gefunden in: Artikel
Über uns
Glaser Innerhalb der Stadtverwaltung Regensburg befassen sich die Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, das Direktorium 3 (mit der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz) unter Leitung des dritten Bürgermeisters Ludwig Artinger, das Planungs- und Baureferat sowie das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat mit der Umsetzung des Green Deal Regensburg.
Gefunden in: greendeal
„Verloren …aufgehoben“
März 2025, in der Wolfgangskrypta in der Basilika St. Emmeram (Emmeramsplatz 3). Der zweite Termin findet am Freitag, 4. Juli 2025, in der Ramwoldskrypta in der Basilika St. Emmeram statt.
Gefunden in: Pressemitteilungen