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Seniorenamt

Seniorenbeirat Wir machen uns stark für ältere Menschen Zum Herunterladen Broschüre - Treffpunkt Seniorenbüro (pdf | 1,4 MB) ReNeNa - Regensburgs nette Nachbarn - Broschüre (Stand: 3/2025) (pdf | 4,5 MB) Wegweiser Pflege und Wohnen (8. Auflage) (pdf | 6,9 MB) Informationen der Betreuungsstelle ...

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Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung vom 14.05.2024

Umwandlung und Aufhebung der Stiftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Die Beschlüsse nach Abs. 1 und Abs. 2 werden erst nach Genehmigung bzw. Entscheidung durch die Stiftungsanerkennungsbehörde wirksam

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Verzeichnis der Bebauungspläne

Nr. 11 v. 17.03.1967 Bebauungsplan (Nr. 2/2) über die Bebauung des Erneuerungsgebietes I AMBl. Nr. 38 v. 27.09.1971 Bebauungsplan Nr. 3 I zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für ein Teilgebiet des Weichser Weges AMBl. Nr. 46 v. 17.11.1967 Bebauungsplan Nr. 5, "Am Geiersbergweg" AMBl.

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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Ehrung von Sportler*innen sowie im Sport verdiente Personen (Sportehrungsrichtlinien) vom 17. Dezember 2020

Folgende Erfolge werden persönlich durch den/die Oberbürgermeister*in geehrt: Teilnahme an Olympischen Spielen / Paralympics / Special Olympics Internationalen Spielen 1. – 8. Platz bei Weltmeisterschaften 1. – 3. Platz bei Europameisterschaften 1. Platz bei Deutschen Meisterschaften / Special Olympics Nationalen Spielen Deutscher Rekord, Europarekord oder Weltrekord Folgende ...

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Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018

. § 3 Einschränkungen (1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961

§ 5 Bewehrung (1) Zuwiderhandlungen gegen § 3 sowie gegen Auflagen und Bedingungen einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 werden gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes mit einer Geldbuße geahndet

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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018

II.), Gebühren im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit (Gebührenverzeichnis, Nr. III.). (3) Die Grabnutzungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. I.) und die Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr.

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Anlage 2 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

Die Unterrichtung erfolgt in der Regel durch den Amtsleiter/die Amtsleiterin, dem/der das Wirkungsgebiet verwaltungsmäßig untersteht. § 3 Abs. 1 gilt entsprechend. 2. Überwachungsaufgaben des Verwaltungsbeirats/der Verwaltungsbeirätin: Dem Verwaltungsbeirat/Der Verwaltungsbeirätin obliegt die Überwachung seines/ihres Wirkungsgebietes.

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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996

In Stadtbezirken mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen den Antrag nach Satz 1 mindestens 5 v.H. der Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtbezirks stellen; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Stadtbezirk beziehen. (3) Die Einberufung einer Bürgerversammlung nach Absatz 2 Sätze 1 und 3 kann nur einmal jährlich beantragt werden

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016

(2) Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, sind jährlich bis zu drei Stunden gebührenpflichtig. (3) Erstattungen erfolgen am Ende des Schuljahres. (4) Bei einem Ausscheiden während des Schuljahres ist statt der Jahresgebühr für jeden angefangenen Monat 1/12 der Jahresgebühr zu entrichten

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