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Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg vom 24. Juli 1997

(Stadtratsbeschluß vom 24. Juli 1997)

1. Rechtsgrundlage

Mit Beschluß des Stadtrates vom 19. Juli 1973 wurde das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg gebildet.

Die Stadt Regensburg erläßt aufgrund der Ziff. IX der Anlage 1 B zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg in der Fassung vom 25.2.1993 folgende Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum:

2. Organisation

(1) Dem Stadtentwicklungsforum gehören als Mitglieder Vertreter/innen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens, Vertreter/innen des Stadtrates sowie Vertreter/innen von Regensburger Verbänden und Gruppen an, die sich mit Einzel- oder Grundsatzfragen der Stadtentwicklung allgemein oder dauerhaft befassen.

(2) Die Berufung der Mitgliedsorganisationen erfolgt durch den Stadtrat.

(3) Im Stadtentwicklungsforum vertretene Mitgliedsorganisationen:

  • Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC)
  • Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC)
  • Arbeitsgemeinschaft der öffentl. und freien Wohlfahrtspflege
  • Bayerische Hausfrauenvereinigung des KDFB e.V. Regensburg
  • Bayerische Landespolizei, Polizeidirektion Regensburg
  • Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband
  • Behindertenbeirat bei der Stadt Regensburg
  • Berufsverband der bildenden Künstler
  • Bund der Architekten und Bauingenieure von Ndb. und Opf. e.V. (BDAB)
  • Bund Deutscher Architekten (BDA)
  • Bund Dt. Baumeister, Architekten u. Ingenieure e.V., Bezirksgr. Rgbg. (BDB)
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Regensburg
  • Deutsche Verkehrswacht Regensburg e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Fachhochschule Regensburg Forum Regensburg e.V.
  • Fraktionen des Stadtrates
  • Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
  • Haus- und Grundbesitzerverein Regensburg und Umgebung e. V.
  • Industrie- und Handelskammer Regensburg
  • Kreishandwerkerschaft Regensburg
  • Landesamt für Denkmalpflege - Außenstelle Regensburg -
  • Landesverband des Bayerischen Einzelhandels
  • Landkreis Regensburg
  • Mieterverein Regensburg und Umgebung e. V.
  • Seniorenbeirat bei der Stadt Regensburg
  • Stadtheimatpfleger
  • Stadtjugendring
  • Universität Regensburg
  • Universitätsbauamt Regensburg
  • Vereinigung der Freunde der Altstadt e.V.
  • Verkehrsclub der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VCD)

(4) Jede Mitgliedsorganisation benennt eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in.

(5) Die Abberufung von Mitgliedsorganisationen aus einem wichtigen Grund durch den Stadtrat ist möglich.

(6) Die Mitglieder des Stadtentwicklungsforums sind ehrenamtlich ohne Anspruch auf Entschädigung tätig. Sie dürfen nicht der Stadtverwaltung angehören.

(7) Für die Verschwiegenheit und Sorgfaltspflicht der Mitglieder des Stadtentwicklungsforums und Ihrer Stellvertreter/innen gilt Art. 20 GO entsprechend.

(8) Vorsitzende/r des Stadtentwicklungsforums ist der/die Oberbürgermeister/in.

3. Aufgaben

Das Stadtentwicklungsforum soll den Stadtrat und die Stadtverwaltung durch Anregungen und Empfehlungen unterstützen und zur Meinungsbildung beitragen. Es beteiligt sich an der Diskussion von Zielen der Stadtentwicklungsplanung, von grundsätzlichen Konzepten zu einzelnen Planungsbereichen und nimmt zu grundsätzlichen Fragen der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, der Zweckmäßigkeit und der Gestaltung bedeutender Einzelprojekte und ihrer Einfügung in das Stadtbild sowie zu baukünstlerisch bedeutsamen Vorhaben Stellung.

4. Arbeitsweise

(1) Das Stadtentwicklungsforum wird nach Bedarf, jährlich mindestens einmal, vom/von der Oberbürgermeister/in schriftlich einberufen. Es ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es unter Angabe der Beratungsgegenstände schriftlich beantragt.

(2) Die Einladung muß Tageszeit und Ort und die Beratungsgegenstände angeben und den Mitgliedern des Stadtentwicklungsforums spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen.

(3) Die Sitzungen werden durch den/die Oberbürgermeister/in oder stellvertretend durch einen Bürgermeister geleitet.

(4) Die Geschäftsführung liegt bei der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung).

(5) Über die Sitzungen des Stadtentwicklungsforums wird eine Niederschrift gefertigt, die vom/von der Oberbürgermeister/in, dem/der Protokollführer/in und von einem aus der Mitte des Stadtentwicklungsforums zu bestimmenden Mitglied zu unterzeichnen ist.

(6) Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

(7) Der/die Oberbürgermeister/in kann bestimmen, daß Sachverständige, Bauherren, Entwurfsverfasser, Referenten sowie weitere städtische Dienstkräfte gehört werden. Die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder von Ausschüssen, die für die Beratungsgegenstände nach der Geschäftsordnung des Stadtrates zuständig sind, sind von den Sitzungsterminen und der Tagesordnung zu verständigen.

5. Beschlußfassung

(1) Das Stadtentwicklungsforum kann Empfehlungen und Stellungnahmen an den Stadtrat und die Stadtverwaltung in Form von Beschlüssen abgeben. Wenn in dem Beschluß Vorschläge des Stadtrats oder der Verwaltung abgelehnt werden, sollen gleichzeitig möglichst konkrete Alternativen aufgezeigt werden. Die Beschlüsse des Stadtentwicklungsforums sind vom Stadtrat zu behandeln.

(2) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

(3) Das Stadtentwicklungsforum ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und mehr als die Hälfte aller Mitglieder vertreten ist. Über Beratungsgegenstände, die nicht in der Einladung angegeben wurden, darf nur Beschluß gefaßt werden, wenn alle Mitglieder oder ihre Stellvertreter/innen erschienen und mit einer Beschlußfassung einverstanden sind.

(4) Mitglieder des Stadtentwicklungsforums können an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluß ihnen selbst, ihren Ehegatten, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihnen Kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenden natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied des Stadtentwicklungsforums in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat. Die Mitglieder des Stadtentwicklungsforums haben Umstände oder Tatsachen, die auf solche Sachverhalte schließen lassen können, dem/der Vorsitzenden vor der Behandlung der entsprechenden Tagesordnungspunkte mitzuteilen.

(5) Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Stadtentwicklungsforum ohne Mitwirkung des Beteiligten.

(6) Die Mitwirkung eines wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossenen Mitgliedes hat die Ungültigkeit des Beschlusses nur dann zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.

(7) Wird das Stadtentwicklungsforum wegen Beschlußunfähigkeit, die nicht auf der persönlichen Beteiligung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beruht, innerhalb von vier Wochen zum zweitenmal zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist es ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig; auf diese Folge ist in der Einladung hinzuweisen.

(8) Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder oder deren Stellvertreter/innen.

(9) Beschlüsse des Stadtentwicklungsforums werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

(10) Es wird offen abgestimmt; Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

6. Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Beschlußfassung durch den Stadtrat.

(2) Sie tritt mit dem auf die Beschlußfassung durch den Stadtrat folgenden Tag in Kraft, Ziff. 2 Abs. 4 tritt rückwirkend zum 1.2.1994 in Kraft.

(3) Jedem Mitglied des Stadtentwicklungsforums ist ein Exemplar dieser Geschäftsordnung und eine Mitgliederliste auszuhändigen.