Erasmus+ JUGEND
Innerhalb von Erasmus+ existieren mehrere unterschiedliche „Programmsteine“, wie beispielsweise „JUGEND“. Erasmus+ JUGEND fördert Projekte und Einrichtungen im Bereich der außerschulischen Bildung. Somit ist dieser Programmstein von Bedeutung für die Internationale Jugendarbeit. Im Rahmen von Erasmus+ „JUGEND“ können in allen drei Leitaktionen förderfähige Aktionen stattfinden.
- Leitaktion 1 - Jugendbegegnungen und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung
- Leitaktion 2 - „Strategische Partnerschaften“, die auf Innovationen, Beteiligung und Befähigung im Jugend- und Bildungsbereich abzielen; sektorenübergreifende Zusammenarbeit, transnationale Jugendinitiativen sowie Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Jugendarbeit im Rahmen der EU-Jugendstrategie
- Leitaktion 3 - „Die europäische Jugend vereint“ - Netzwerke zur Förderung regionaler und transnationaler Partnerschaften/Kooperationen im Rahmen der EU-Jugendstrategie
Die Nationale Agentur, welche die EU-Programme Erasmus+ JUGEND der Leitaktionen 1 und 2 sowie das Europäische Solidaritätskorps in Deutschland umsetzt, heißt „Jugend für Europa“. „Die europäische Jugend vereint“ der Leitaktion 3 wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet.
Im Rahmen einer Antragstellung der Förderung einer internationalen Jugendbegegnung können Reisekosten, organisatorische Kosten sowie zusätzliche Kosten, die durch die Teilnahme von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen entstehen, bezuschusst werden. Es handelt sich in der Regel um einen sog. „Zuschuss je Einheit“, also z.B. pro Tag und Teilnehmer bzw. Teilnehmerin. Für die Bezuschussung der Reisekosten gelten je nach zurückgelegter Entfernung bestimmte Sätze. Ebenso variiert der Zuschuss zu den organisatorischen Kosten je nach Land, in dem die Jugendbegegnung stattfindet. Die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte dem offiziellen Programmleitfaden (Finanzierung Internat. Jugendbegegnungen).