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Erasmus+

Erasmus+ JUGEND fördert Projekte und Einrichtungen im Bereich der außerschulischen Bildung.

Erasmus+, das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, vereint eine Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme für eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte unter einem Dach.

Generell ist Erasmus+ in drei verschiedene Leitaktionen unterteilt:

  1. Lernmobilität von Einzelpersonen
  2. Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
  3. Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, müssen einer der drei Leitaktionen zurechenbar sein.

Erasmus+ JUGEND

Innerhalb von Erasmus+ existieren mehrere unterschiedliche „Programmsteine“, wie beispielsweise „JUGEND“. Erasmus+ JUGEND fördert Projekte und Einrichtungen im Bereich der außerschulischen Bildung. Somit ist dieser Programmstein von Bedeutung für die Internationale Jugendarbeit. Im Rahmen von Erasmus+ „JUGEND“ können in allen drei Leitaktionen förderfähige Aktionen stattfinden. 

  • Leitaktion 1 - Jugendbegegnungen und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung
  • Leitaktion 2 - „Strategische Partnerschaften“, die auf Innovationen, Beteiligung und Befähigung im Jugend- und Bildungsbereich abzielen; sektorenübergreifende Zusammenarbeit, transnationale Jugendinitiativen sowie Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Jugendarbeit im Rahmen der EU-Jugendstrategie
  • Leitaktion 3 - „Die europäische Jugend vereint“ - Netzwerke zur Förderung regionaler und transnationaler Partnerschaften/Kooperationen im Rahmen der EU-Jugendstrategie

Die Nationale Agentur, welche die EU-Programme Erasmus+ JUGEND der Leitaktionen 1 und 2 sowie das Europäische Solidaritätskorps in Deutschland umsetzt, heißt „Jugend für Europa“. „Die europäische Jugend vereint“ der Leitaktion 3 wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet.

Im Rahmen einer Antragstellung der Förderung einer internationalen Jugendbegegnung können Reisekosten, organisatorische Kosten sowie zusätzliche Kosten, die durch die Teilnahme von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen entstehen, bezuschusst werden. Es handelt sich in der Regel um einen sog. „Zuschuss je Einheit“, also z.B. pro Tag und Teilnehmer bzw. Teilnehmerin. Für die Bezuschussung der Reisekosten gelten je nach zurückgelegter Entfernung bestimmte Sätze. Ebenso variiert der Zuschuss zu den organisatorischen Kosten je nach Land, in dem die Jugendbegegnung stattfindet. Die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte dem offiziellen Programmleitfaden (Finanzierung Internat. Jugendbegegnungen).

Einzelantragsstellung Erasmus+ Projekte

Das Vorgehen zur Antragstellung umfasst im Bereich Jugendbegegnungen vier Schritte:

  1. Registrierung
  2. Prüfung Einhaltung der Programmkriterien
  3. Prüfung finanzielle Voraussetzungen
  4. Ausfüllen und Einreichen Antragsformular

Wird Ihr Antrag positiv beschieden, so erhalten Sie ca. vier bis sechs Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist den sog. Finanzhilfebeschluss per Post. Nach beidseitiger Unterzeichnung der sog. Finanzhilfevereinbarung können Sie mit der Durchführung Ihres Projekts beginnen. Bei von der Exekutivagentur verwalteten Projekten erfolgt die Unterzeichnung ca. 9 Monate nach Einreichungsfrist. Bei internationalen Jugendbegegnungen wird Ihnen eine Vorfinanzierung zur Gewährleistung der Liquidität innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung beider Parteien überwiesen. Eine Schrittweise Anleitung zum Antragsverfahren findet sich im Leitfaden (für das Jahr 2024 ab S. 492ff. Version 2024)

Für die Antragstelleung gelten unterschiedliche Fristen – je nach geplantem Projektzeitraum und Leitaktion, in deren Rahmen die Projekte stattfinden sollen. Die konkreten Termine der Einzelantragsverfahren für Projekte bei Jugend für Europa entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite: Dezentrale Antragstellung 2024 - Erasmus+ Jugend (erasmusplus-jugend.de).

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Leitaktionen sowie die jeweiligen Ansprechpersonen der Nationalagentur finden Sie auf www.jugend-in-aktion.de/foerderung. Auch sämtliche Dokumente zur Antragstellung sowie Best Practice Beispiele als Inspiration stehen hier zur Verfügung.

Studierende - Auslandssemester im Rahmen von Erasmus+

Erasmus+ Programm der Europäischen Union

Für Lehrkräfte - Bereich der formellen schulischen Bildung

Möchten Sie als Lehrkraft eine Förderung der EU erhalten, so müssen Sie Ihren Projektantrag im Bereich Erasmus+ Schulbildung (nicht Erasmus+ JUGEND) stellen. Im Rahmen dieses Programmsteins können Anträge den Leitaktionen 1 und 2 zugeordnet werden.

Es können sowohl bi- und multilaterale Projekte mit Schulgruppen, als auch Mobilitätsmaßnahmen von Lehrkräften (Fortbildungen, Job Shadowing, etc.) finanziell gefördert werden.

Über das in der Leitaktion 2 verortete E-Twinning können Kontakte zu anderen Bildungseinrichtungen im europäischen Ausland geknüpft werden. Es handelt sich hierbei um eine Online-Gemeinschaft von Lehrkräften aller Schularten. Die Teilnehmenden können z.B. Projekte mit anderen Schulen durchführen, Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen führen und berufsbezogene Netzwerke aufbauen. Außerdem können sie an verschiedenen Fortbildungen teilnehmen (online und persönlich). Weitere Informationen zu Erasmus+ Schulbildung inkl. einer Kurzfassung des Programmleitfadens für Schulen finden Sie auf der Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes der Kultusministerkonferenz (PAD). Der PAD fungiert als die Nationale Agentur für EU-Förderprogramme im Schulbereich. Für Antragstellende bietet er übersichtliche Informationen und berät beispielsweise auch zu Projektskizzen. Darüber hinaus waltet und verfügt er übrigens über weitere Fördertöpfe für schulische Austauschbegegnungen wie das German-American Partnership Program (GAPP).

Das Prozedere der Antragstellung ist mit dem oben beschriebenen Vorgehen für Erasmus+ JUGEND identisch.