Die Kommune vergibt gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 12 Abs. 1 SGB VIII Fördergelder zur Durchführung internationaler Jugendbegegnungen an Träger der freien Jugendhilfe sowie Schulen.
Nachfolgend finden Sie sämtliche wichtige Dokumente für die Antragstellung.
- Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen
- Antragsformulare Auslands- und Gegenbesuch
- Finanzpläne Auslands- und Gegenbesuch
- Teilnahmelisten Auslands- und Gegenbesuch
- Merkblatt „Wichtige Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen für die Durchführung einer internationalen Jugendbegegnung“
Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an Katja Eckhardt.