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Kommunale Fördergelder

Unterlagen für die Beantragung eines Zuschusses zur Durchführung einer internationalen Jugendbegegnung

Die Kommune vergibt gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 12 Abs. 1 SGB VIII Fördergelder zur Durchführung internationaler Jugendbegegnungen an Träger der freien Jugendhilfe sowie Schulen.

Nachfolgend finden Sie sämtliche wichtige Dokumente für die Antragstellung.

  • Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen
  • Antragsformulare Auslands- und Gegenbesuch
  • Finanzpläne Auslands- und Gegenbesuch
  • Teilnahmelisten Auslands- und Gegenbesuch
  • Merkblatt „Wichtige Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen für die Durchführung einer internationalen Jugendbegegnung“

Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an Katja Eckhardt.