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Kommunale Fördergelder

Unterlagen für die Beantragung eines Zuschusses zur Durchführung einer internationalen Jugendbegegnung

Die Kommune vergibt gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 12 Abs. 1 SGB VIII Fördergelder zur Durchführung internationaler Jugendbegegnungen an Träger der freien Jugendhilfe sowie Schulen.

Nachfolgend finden Sie sämtliche wichtige Dokumente für die Antragstellung.

  • Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen
  • Antragsformulare Auslands- und Gegenbesuch
  • Finanzpläne Auslands- und Gegenbesuch
  • Teilnahmelisten Auslands- und Gegenbesuch
  • Merkblatt „Wichtige Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen für die Durchführung einer internationalen Jugendbegegnung“

Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an Katja Eckhardt.

Weitere Informationen

Ansprechpartnerin

Katja Eckhardt
Amt für kommunale Jugendarbeit
Domplatz 3
Zimmer: 230
93047 Regensburg

(0941) 507-7556
(0941) 507-4559
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