Fördermöglichkeiten und Stipendien
Grundsätzlich gibt es drei Bereiche der Förderung: die sogenannte „öffentliche Hand“, private Geldgeberinnen und Geldgeber sowie die „eigene Hand“
Erhält man Gelder von der „öffentlichen Hand“, so kommen diese von der jeweiligen Kommune, der Landes- oder Bundesregierung oder auch von der Europäischen Union. Außerdem zählen öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie bilaterale Einrichtungen dazu. Als die größten langfristigen öffentlichen Förderprogramme für Internationale Jugendarbeit gelten Erasmus+ JUGEND der EU sowie der Kinder- und Jugendplan des Bundes. Welche öffentliche Institution welche Aktivitäten fördert, ist genau festgelegt und richtet sich danach, ob ein Projekt im Bundesinteresse, im Landesinteresse, im kommunalen Aufgabenbereich oder im Zuge der gemeinsamen europäischen Jugendpolitik förderwürdig ist. Da es sich um öffentliche Gelder, also Steuergelder, handelt, wird hier ganz besonders genau geprüft.
Als private Geldgeber, also die „private Hand“, bezeichnet man hingegen private Stiftungen, Spenderinnen und Spender oder Sponsorinnen und Sponsoren.
Mittel aus „eigener Hand“ aufzubringen, meint, selbst Einnahmen zu generieren, z.B. als Projektleitung durch das Erheben von Teilnahmebeiträgen oder Aktivitäten. Auch wenn ihr Jugendliche und kein Projektträger seid, sondern z.B. einen Freiwilligendienst absolvieren möchtet, könnt ihr Gelder aus eigener Hand aufbringen, indem ihr Eigeninitiative ergreift, einen Unterstützerkreis aufbaut oder schon gespartes Geld einbringt.
Einen Überblick über das Thema findet ihr auch auf der Seite von IJAB.