Dienstleistungen

VÜD - Verkehrsüberwachungsdienst

Beschreibung

Der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Regensburg sorgt seit 1986 für Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere für vulnerable Bürgerinnen und Bürger.

Die Mitarbeitenden des Verkehrsüberwachungsdienstes überwachen den ruhenden Verkehr präventiv in der Altstadt, im näheren Umfeld der Altstadt, am Unteren Wöhrd, am Oberen Wöhrd und in Stadtamhof. Dabei festgestellte Parkverstöße werden kosequent geahndet.

Die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Regensburger Straßen wird in erster Linie an Unfallschwer- und Gefahrenpunkten, z. B. vor Schulen und Kindergärten, durch mobile Messanlagen und eine teilstationäre Anlage (Messgeräteanhänger) kontrolliert. Es kommen nur Messgeräte zum Einsatz, welche über eine Zulassung der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) verfügen. Darüber hinaus arbeitet die Stadt Regensburg auf diesem Gebiet seit Jahren mit der Stadt Landshut zusammen.

Der Verkehrsüberwachungsdienst führt die Bußgeldverfahren für festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten in eigener Zuständigkeit durch. Fiskalische Interessen werden nicht verfolgt. Es geht uns ausschließlich um Verkehrssicherheit und die Einhaltung einschlägiger Vorschriften.

Betroffene können das Beweisfoto mit den im Anhörungsschreiben übermittelten Zugangsdaten unter folgendem Link einsehen:

https://www.buergerservice-portal.de/owi

Auf diesem Portal besteht auch die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Fristen/Dauer

Annahme eines Verwarnungsangebots: 1 Woche

Einlegung eines Einspruchs: 2 Wochen

Wir empfehlen, gesetzliche Fristen unbedingt einzuhalten. Ein Fristbriefkasten befindet sich am Neuen Rathaus in der D.-Martin-Luther-Straße.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass eine oder mehrere Voreintragungen im Verkehrszentralregister bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Erhöhung der Geldbuße und Fahrverbot führen kann. Auch eine vorsätzliche Tatbegehung kann zur Erhöhung der Geldbuße führen. 

Im Fall eines von der Stadt Regensburg angeordneten Fahrverbots kann der Führerschein zum Zweck der amtlichen Verwahrung mit der Post übersandt werden. Wir empfehlen, einen Versand mit Sendungsverfolgung zu wählen.

Die Höhe von Bußgeldern können Sie unter folgendem Link berechnen:

Die Bayerische Polizei - Bußgeldkatalog

Ein Formblatt und Hinweise zur Erstattung einer Anzeige (Parkverstoß) finden Sie unter Formulare. 

Bankverbindungen:

Verwarnung mit Zahlungsaufforderung: DE93 7505 0000 0000 1120 11

Bußgeldbescheide:

 

 

 

 

 

Gebühren

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog; Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Rechtsgrundlage

StVG, StVO, ZustV, OWiG, StPO, BKatV, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Kontakt

Abteilung Städtischer Verkehrsüberwachungsdienst

Domplatz 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-3199
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