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Satzung über Sondernutzungen an Wohnverkehrsstraßen in Regensburg vom 20. August 1982
März 1983, AMBl. Nr. 23 vom 6. Juni 1983, Satzung vom 18. August 1983, AMBl. Nr. 35 vom 29. August 1983, Satzung vom 27. Januar 1984, AMBl. Nr. 6 vom 6. Februar 1984, Satzung vom 26.
Gefunden in: Stadtrecht
Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen (Art. 18 Abs. 3 AGSG). 3. Als beratende Mitglieder gehören entsprechend Art. 19 Abs. 1 AGSG dem Jugendhilfeausschuss an die Leiter bzw.
Gefunden in: Stadtrecht
Leistungen für Asylbewerber
Sie müssen dafür Ihren Ausweis vorlegen. Jede Person, die 18 Jahre oder älter ist, muss persönlich erscheinen. Eltern können die Bezahlkarte für ihre minderjährigen Kinder abholen.
Gefunden in: Dienstleistungen
Verabschiedung der ausgeschiedenen Stadtratsmitglieder sowie des ehem. Oberbürgermeister und des ehem. dritten Bürgermeisters
Natürlich möchte ich auch allen anderen Stadtratsmitgliedern, die am 30.04.2020 aus dem Stadtrat ausgeschieden sind, sehr herzlich für ihren ehrenamtlichen Einsatz danken: 18 Jahre lang gehörten Dr. Armin Gugau, Brigitte Schlee und Christian Schlegl dem Stadtrat an, 12 Jahre Mitglied in diesem Gremium waren neben Jürgen Huber Dr.
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Archiv Einsatzberichte
Neben der Berufsfeuerwehr waren dabei auch Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr gefordert. 29.11.2023 17.-18. November 2023: Silobrand mit Gefahrstoffbeteiligung Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Regensburg wurden zu einem Brand im Kalkwerk Regensburg alarmiert.
Gefunden in: Feuerwehr
Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) vom 24. Juli 2014
In den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 2 bis 9 ist den beauftragten Personen zur Mängelbeseitigung eine Frist von mindestens 7 Werktagen zu gewähren. § 18 Prüfung durch den Wahlausschuss und Bekanntmachung der Wahlvorschläge (1) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über die Zulassung
Gefunden in: Stadtrecht
Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften
Wassergesetzes (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1981 (GVBl. S. 425) für das in § 1.01 Abs. 2 bezeichnete Hafengebiet: (*Der Verordnung liegt eine Musterhafenordnung zugrunde, die von einem von den Verkehrsministerien beschickten Länder-Arbeitskreis erarbeitet worden ist.
Gefunden in: Stadtrecht
Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften
Wassergesetzes (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1981 (GVBl. S. 425) für das in § 1.01 Abs. 2 bezeichnete Hafengebiet: (*Der Verordnung liegt eine Musterhafenordnung zugrunde, die von einem von den Verkehrsministerien beschickten Länder-Arbeitskreis erarbeitet worden ist.
Gefunden in: Stadtrecht
STADTRADELN in Regensburg
Sollten Sie also im Urlaub oder auf Dienstreise sein, haben Sie nach dem Aktionszeitraum noch eine weitere Woche Zeit, die Kilometer nachzutragen. Das Gesamtergebnis steht ab dem 18. Juni 2025 fest. Übrigens: Das Plakat- und Flyermotiv wurde von dem Schüler Leonhard Rehm illustriert.
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Empfang Partnerstädte
Mit Brixen verbindet uns ebenfalls eine sehr lange Städtepartnerschaft. Am 18. Oktober 1969 wurde die drittgrößte Stadt Südtirols unsere dritte Partnerstadt. Die Kontakte der Regensburger Bürgerinnen und Bürger mit der Bischofsstadt Brixen sind so zahlreich, dass sie nur beispielhaft aufgezählt werden können: Jugendliche, Sportler, Kolpingfamilien und Musikgruppen, bildende Künstler und ...
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