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Für den Lesesaal des Stadtarchivs gelten folgende Regelungen: Die Lesesaal-Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 10-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr. Um eine Vorbereitung ihrer Anfrage zu gewährleisten, wird eine Archivbenützung erst nach bestätigter Voranmeldung per Telefon oder E-Mail empfohlen (stadtarchiv (at) regensburg.de; 0941-507-1457 oder -1458).
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Danube Art Lab
November 2018 Exhibition in the Städtische Galerie im Leeren Beutel 28 July until 18 November 2018 Bertoldstraße 9 | 93047 Regensburg Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag und Feiertage, 10–16 Uhr, 1. November 2018 geschlossen Freier Eintritt jeden ersten Sonntag im Monat Opening hours: Tuesday until Sunday and holidays, 10 a.m.–4 p.m., 1 November 2018 closed Free entry every first ...
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Regensburger Kantorei
Zu Gast sind Katja ... mehr erfahren 07 Nov Stunde der Kirchenmusik 19:00 - 20:00 Uhr | Dreieinigkeitskirche Ein Orgelkonzert mit Kirchenmusikdirektor Roman Emilius an der Ahrend-Orgel der Dreieinigkeitskirche. Der Eintritt ist frei. mehr erfahren 16 Nov Antonín Dvořák: Requiem op. 89 17:00 - 18:30 Uhr | Dreieinigkeitskirche Antonín ...
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Schriftenreihe: Denkmalpflege in Regensburg
Der Band ist für 29,95 € im Buchhandel erhältlich. Band 16 - Gräbern, Mauern, Scherben - Berichte, Projekte und Aufgaben 2017-2018 Der Band gibt einen Überblick über Forschungen und wichtige Maßnahmen der Regensburger Denkmalpflege in den Jahren 2017 und 2018.
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ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid
Abschnitt 2 Abstimmungsort und Abstimmungszeit § 16 Stimmbezirke (1) Die Stadt teilt ihr Gebiet in Stimmbezirke ein. (2) Die Zahl der Stimmberechtigten eines Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Personen abgestimmt haben
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Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Regensburg-Burgweinting" in der Stadt Regensburg vom 01. Februar 1983
Februar 1983, geändert durch Verordnung vom 30. Juni 1992, GVBl. Nr. 12 vom 16. Juli 1992) Auf Grund des § 53 des Städebauförderungsgesetzes erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung: § 1 Das in § 2 bezeichnete Gebiet der wird als städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt
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Veröffentlichungen der Fachstelle Gewaltprävention
Das Praxisjournal für die Schulleitung. S. 6-7, Jg. 2, Heft 16, 2008 8 Seiten, ISSN 1864-8096 Dieser Artikel gibt einen Überblick über derzeit vorhandene Programme zur Prävention und zur Intervention bei Gewalt in der Schule.
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Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer
Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer Rede von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer zum Haushalt 2022 für die Stadtratssitzung am 16. Dezember 2021 um 16 Uhr im Marinaforum Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats, „Wir sind in einer außergewöhnlichen Situation und außergewöhnlich ist ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Regensburg (Taxitarifordnung) vom 02. September 1991
November 2019, Verordnung vom 15.11.2024, AMBl. Nr. 51 vom 16. Dezember 2024) § 1 Geltungsbereich (1) Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxis gelten für Taxiunternehmen mit dem Betriebssitz Regensburg
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Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) vom 24. Juli 2014
(2) Die Wahlleiterin / Der Wahlleiter weist dabei auf die Vorschriften der §§ 8 und 16 hin. § 16 Einreichung der Wahlvorschläge (1) Für die Wahlvorschläge sind einheitliche Formblätter zu verwenden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden
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