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Satzung der Stadt Regensburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 30. April 2021
§ 14 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig. § 15 Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5 a Abs. 2 KAG i.
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Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996
Mai 1966) in der Fassung der Satzung vom 5. Juni 1992 (AMBl. Nr. 24 vom 15. Juni 1992) außer Kraft. Zum Download Satzung 9.1.1 als pdf
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschule Benutzungssatzung - SuMSBS) vom 11. Juni 2013
Die Wertung des Vorspiels erfolgt auf einer Punkteskala von 0-15 Punkten: 15 bis 12 Punkte: überdurchschnittliche Leistung 11 bis 7 Punkte: durchschnittliche Leistung 6 bis 3 Punkte: Leistung entspricht nicht den Erwartungen 2 bis 0 Punkte: nicht angetreten/unentschuldigt gefehlt/ungeübt Die Jury besteht aus Lehrkräften der Sing- und Musikschule, sowie der Schulleitung.
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Hausordnung und Hinweise zum Datenschutz
. §§ 37 ff BaySchO. 5 Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung informieren: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung ...
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Newsletter An- und Abmeldung
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der , Postfach 110643, 93019 Regensburg, E-Mail: datenschutz (at) regensburg.de, Telefon: (0941) 507-2114 erreichen können. Newsletter-Archiv Das W1 wird 15 Jahre alt! Neues aus dem ...
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Ehrenamtsmesse am Haidplatz
Und wir probieren aus, wie wir besser gehört werden, in hitzigen Diskussionen deeskalieren, oder auch mal für uns einstehen und Nein sagen können. Workshop 3 15 Uhr und 16.30 Uhr Innenhof TDP MIT: Benno Sawitzki, Business Coach SPONSOREN VERSTEHEN UND GEWINNEN - DARAUF KOMMT ES AN Sponsoren sind keine Spender!
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Satzung der Stadt Regensburg über die Veränderungssperre im Bereich des von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 "Prinz-Leopold-Kaserne und angrenzende Areale" in Regensburg betroffenen Geltungsbereiches vom 25. August 2020
Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
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Satzung der Dr. Seyboth Stipendienstiftung in Regensburg vom 17. April 2018
§ 3 Dauer der Förderung (1) Die Dauer der Gewährung des Stipendiums richtet sich nach der Förderungshöchstdauer, die in der zu § 15 a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erlassenen Verordnung des zuständigen Bundesministeriums festgesetzt ist.
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Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FwKS) vom 14.12.2023
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. (5) Aufwendungs- und Kostenersatz wird nicht erhoben, wenn Personal und/oder Gerät aus Gründen, die der Kostenpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht zum Einsatz gekommen sind
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