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Verleihung des Brückenpreises 2019 - Laudatio von Prof. Dr. Aleida Assmann

Beispiele dafür, wie sie das Theater als öffentlichen Raum zugänglich gemacht hat für drängende Fragen der Demokratie, der Politik, und des gesellschaftlichen Miteinander, sind das Theater Hannover mit ihrer Reihe ABC der Demokratie und der von ihr seit 15 Jahren moderierte Streitraum in der Schaubühne, wo nicht gestritten, aber sehr klug analysiert und von mehreren Perspektiven aus ...

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Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011

April 2011) Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die folgende Satzung: § 1 Anwendungsbereich (1) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der im Sinne des Art. 15 Abs. 1 GO hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung

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Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982

November 2021) Aufgrund von § 12 Abs. 2 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 15 Satz 2 und § 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in Verbindung mit § 2 Nr. 2 bis 5 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und des Sprengwesens vom 21.

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961

I S. 1110) in Verbindung mit Art. 2 des Übergangsgesetzes zur Ausführung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 22.2.1960 (GVBl. Seite 15) folgende, mit Entschließung der Regierung der Oberpfalz vom 18.12.1961, Nr. II/5-2364 a 57 für vollziehbar erklärte Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der auf dem Oberen Wöhrd in Regensburg benutzten Grundwassers

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962

I S. 1110) in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 des Übergangsgesetzes zur Ausführung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 22.2.1960 (GVBl. S. 15) folgende mit Entschließung der Regierung der Oberpfalz vom 12. November 1962 Nr. II/5 - 2053 c I 157 für vollziehbar erklärte Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996

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Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg vom 19.6.1939

Dezember 1976) Auf Grund der §§ 4, 12 Abs. 2, 13 Abs. 2, 15 und 16 und Abs. 2 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 1275) wird mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde folgendes verordnet: § 1 Das am östlichen Donauufer südlich der Ortschaft Großprüfening in den Steuergemeinden Großprüfening und Dechbetten, Stadtkreis Regensburg, und in der Gemeinde ...

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6. Naturschutz

Februar 1949 6.2.4 Verordnung des Bezirks Oberpfalz über den Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen im Bereich der Gemeinden Kareth, Kneiting und Pettendorf (alle Landkreis Regensburg) und der im Bezirk Oberpfalz vom 15. Oktober 1973 6.2.5 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31.

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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

a) Informationsstände, Basare (Parteien, Vereine, religiöse und soziale Einrichtungen) Stück täglich 3,30 b) kommerzielle Werbe- und Informationsstände Stück täglich 28,00 c) Plakatständer Stück täglich 1,40 d) Dreieckständer (Anliegergebrauch) Stück jährlich 84,00 e) Hinweisschilder Stück täglich 0,90 f) Baugerüst, -Bauzaunwerbung, ...

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Datenschutz

Rechte als Betroffener Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf ...

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