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Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 09. Mai 1974

. § 4 Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11 und 14 LadschlG bleiben unberührt. § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz in Kraft

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Veröffentlichungen der Fachstelle Gewaltprävention

S. 12-13, „Bei uns geht’s rund!" 10 Doppelstunden gegen Gewalt. S. 14-35, „Cool im Konflikt". Projekte und Seminare gegen Gewalt. S. 36-66, Materialien zur Auswertung, Rollenkarten und Arbeitsblätter.

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Richtlinien der Stadt Regensburg über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die besondere Benutzung von Grünanlagen der Stadt Regensburg vom 01.02.2025

(5) Die endgültig zu zahlenden Benutzungsentgelte bleiben der Endabrechnung vorbehalten und sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Sie können insbesondere durch vom Antragsteller gewünschte oder in Anspruch genommene nachträgliche Erweiterung, zeitlich längerer Inanspruchnahme usw. höher ausfallen als in dem Benutzungsvertrag angegeben

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Haushaltsrede der FW-Fraktionsvorsitzenden Kerstin Radler

Haushaltsrede der FW-Fraktionsvorsitzenden Kerstin Radler -Es gilt das gesprochene Wort - Rede der FW-Fraktionsvorsitzenden Kerstin Radler zum Haushalt 2025 und zum Investitionsprogramm 2024-2028 im Rahmen der Plenumssitzung des Regensburger Stadtrates am 12.12.2024 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Frau Bürgermeisterin, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der ...

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Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer

Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer - Es gilt das gesprochene Wort- Rede von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer zum Haushalt 2024 für die Stadtratssitzung am 14. Dezember 2023 im Sitzungssaal des Neuen Rathauses Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder eine Premiere!

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Satzung der Stadt Regensburg über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für ein Gebiet im Umgriff des Rahmenkonzepts Regensburg-Ost (Vorkaufssatzung Regensburg Ost) vom 29. April 2020

(2) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die Flurstücke Nummern 327/40, 327/42, 334/14, 334/16, 334/23, 334/45, 344/54, 345, 351/1, 351/2, 355/1, 357, 360, 370, 370/2, 372, 372/1, 372/2, 375/2, 391, 392, 393, 394, 395, 395/2, 395/3, 395/4, 395/5, 396/1, 396/2, 396/3, 396/4, 398/4, 399/2, 400, 400/2, 400/3, 401/4, 402, 402/2, 402/3, 403, 404, 405, 407, 414, ...

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Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Ludwig Artinger, FW

In 2019 wird die Zahl unserer städtischen Mitarbeiter maßvoll um 73 steigen, was zu jeweils 30% dem zusätzlichen Betreuungspersonal für unsere Kinder und den Bauämtern zur Umsetzung des IP´ S geschuldet ist; weitere 14 Stellen werden im Amt für Integration und Migration gebraucht, um dem Arbeitsanfall dort Herr zu werden.

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Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986

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Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung - SiS) vom 12. Juni 1997

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Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung in Regensburg vom 30. Juni 2016

Emmeram), aus dem Vermögen eines eigenen Vereins und aus Teilen des Vermögens der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung wurde durch Magistratsbeschluss vom 14. Oktober 1833 die Kath. Bruderhausstiftung in Regensburg gegründet, um dem Bedürfnis einer Anstalt zur Unterbringung armer, erwerbsunfähiger Mitglieder der katholischen Gemeinde Regensburg abzuhelfen.

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