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Ausnahmeregelungen für die Umweltzone und Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker) 10 € Bei einer förmlichen Ablehnung des Antrags werden anteilige Gebühren eingefordert. Die Höhe der zu zahlenden Gebühren ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.
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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Banken, Sparbücher, sonstige Sparverträge, Wertpapiere, Kapitalversicherungen und deren aktuellen Rückkaufswerte, bei Kfz-Eigentum: Fahrzeugpapiere, aktueller KM-Stand und aktueller Verkehrswert des Fahrzeuges, bei Haus- und Grundbesitz oder Wohn- und Nießbrauchrecht: aktueller Grundbuchauszug, aktueller Verkehrswert, falls innerhalb der letzten 10 Jahren Vermögen veräußert, übergeben ...
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Satzung der Stadt Regensburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 30. April 2021
(3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. 2), für Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), für Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 b), für Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 b) und für Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7, § 10) werden den zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen sie von der Erschließung her gehören, zugerechnet.
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Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004
März 1998 Nr. 240-5102-R-10 (RABl S. 17) für die Schulvorbereitende Einrichtung zusätzlich das Sprengelgebiet des Sonderpädagogischen Förderzentrums Regensburg an der Bajuwarenstraße 4.
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Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024
Die Werbefläche am Gebäude darf einen Anteil von 10% der einzelnen Fassadenfläche und darüber hinaus eine Gesamtfläche von 100 m² der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten.
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Haushaltsrede des Referenten für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und Stadtkämmerers Prof. Dr. Georg Stephan Barfuß
Stichwort Energiewende und Green Deal: wir werden die energetische Sanierung des Neuen Rathauses – Minoritenweg 8+10 - mit 17,3 Mio. EUR durchführen – gut angelegtes Geld, finanziell wie in Bezug auf den Klimaschutz.
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Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1979
Oktober 1989, Satzung vom 27. Mai 1991, AMBl. Nr. 23 vom 10. Juni 1991, Satzung vom 30. Mai 1995, AMBl. Nr. 25 vom 19. Juni 1995, Satzung vom 28. Juni 1996, AMBl.
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Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 09. Mai 1974
§ 3 Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 dieser Verordnung sind Ordnungwidrigkeiten im Sinne des § 25 LadschlG. § 4 Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11 und 14 LadschlG bleiben unberührt. § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz in Kraft
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Restmüll- und Papiertonnen
Für Großwohnanlagen können in Absprache mit dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Tel. 507-2705) andere Gefäße (z.B. 5,5 m³; 10 m³) gewählt werden. Mehranfall von Papier kann kostenfrei im Recyclinghof abgegeben werden. Auch bei der Papierabholung sind Sonderleerungen möglich, allerdings max. 4 mal pro Jahr.
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Neue Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs umgesetzt
Weitere Maßnahmen In den folgenden Wochen sollen außerdem an folgenden Standorten noch weitere klassische Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden: Obertraublinger Straße (BUZ), 10 Stück Franz-von-Taxis-Ring (REZ), 18 Stück Hallergasse, 5 Stück Uhlandstraße (Goethe-Gymnasium), ca. 40 Stück Harting Buswende, 6 Stück I-ZOB, ca. 20 Stück ...
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