Anmeldung für Prostituierte
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland als Prostituierte arbeiten, müssen Sie sich anmelden. Für die Ausübung von Prostitution benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Vor der Anmeldung bei der Stadt Regensburg müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen (siehe auch "Benötigte Unterlagen"). Diese findet in Regensburg beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Tel. Nr. 0941/4009-732 oder 0941/4009-193 statt.
Benötigte Unterlagen
- Zwei biometrische Passfotos
- Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument.
- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach §10 Abs. 1 ProstschG. Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser nicht älter als drei Monate sein.
Besonderheiten
Sie können zusätzlich die Ausstellung einer Aliasbescheinigung zur anonymen Ausübung Ihrer Tätigkeit beantragen. Diese Bescheinigung enthält die gleichen Angaben wie die "normale" Anmeldebescheinigung nur ist sie nicht personalisiert, sondern enthält einen "Künstlernamen".
Nichtdeutsche Staatsangehörige
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. Hierzu werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei Bedarf hinzugezogen. Wir werden Sie zeitnah über die angebotenen Sprachen, deren zeitliche Verfügbarkeit und über die Möglichkeiten einer Terminvereinbarung informieren.
Rechtsgrundlage
§ 3 ProstSchG
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
zusätzliche Kontaktinfos
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.