Navigation und Service

Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Schwerpunkt Schienenverkehrslärm: Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes startet am 13. März

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite http://www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz. Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an ZWQuZG51Yi5hYmUkbXJlYWxzZ251YmVnbXU= oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie. Die Lärmkarten des EBA finden Interessierte unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Auf der neuen Beteiligungsplattform http://www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Bürger auch für den Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Schwerpunkt Straßenverkehrslärm sowie Industrie- und Hafenanlagen: Fortschreibung Lärmaktionsplan Regensburg abgeschlossen

Die Stadt Regensburg ist zuständig für die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (ohne Bundesautobahnen) und größeren Gewerbeanlagen (sog. IVU-Anlagen).

Durch die Lärmaktions­planung wird die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg in den Blick genommen und konkrete Maßnahmen gegen Lärm entwickelt. Diese konkreten Maßnahmen wurden im ersten Lärmaktionsplan Regensburg vom Mai 2020 zusammengefasst und im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 07.07.2020 beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan wird auf Basis regelmäßig stattfindender Lärmkartierungen des Landesamtes für Umwelt überprüft und fortgeschrieben. Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplan Regensburg vom Dezember 2020 beinhaltet die Überprüfung der Lärmbelastung und die Priorisierung der Lärmbrennpunkte sowie Vorschläge für neue Lärmminderungsmaßnahmen und die zeitliche Einordnung bereits im Juli 2020 beschlossener Maßnahmen. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplan Regensburg wurde am 16.03.2021 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen.

Schwerpunkt Bundesautobahnen in Ballungsräumen: Lärmaktionsplan Bayern abgeschlossen

Für die Erstellung von Lärmaktionsplänen an Bundesautobahnen liegt die Zuständigkeit bei den Regierungen. In Bayern wird jedoch im Rahmen der Amtshilfe vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen durchgeführt. Auf der Internetseite Umgebungslärm Bayern wird umfassend über die Lärmaktionsplanung in Bayern informiert.

Die Lärmaktionsplanung Bayern zeigt, dass die zuständigen Straßenbaubehörden in den Jahren 2012 bis 2017 für knapp 190 Millionen Euro über 700 lärmmindernde Maßnahmen an bestehenden Hauptverkehrsstraßen in Bayern durchgeführt haben. Für die nächsten Jahre sind bayernweit mindestens 400 weitere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an Hauptverkehrsstraßen geplant. Bei geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in Bayern stellen der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sowie der „7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern – Dringlichkeitsliste mit Stand vom 11. Oktober 2011“ die maßgebliche Grundlage für zukünftige Maßnahmen in der Lärmaktionsplanung Bayern dar.

Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan ist die DB Netz AG zuständig. Die DB Netz AG hat unter der Webadresse lärmsanierung.deutschebahn.com Informationen über den Umsetzungsstand der Lärmschutzmaßnahmen, auch für den Ballungsraum Regensburg dargestellt.

Hintergrund und Ziele

Lärm stellt insbesondere in Städten und Ballungsräumen eine große Belastung für viele Einwohner dar. Gemäß der 2002 beschlossenen EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) haben Städte mit über 100.000 Einwohnern die aktuelle Belastungssituation in ihrem Gebiet zu analysieren und für die ermittelten Belastungsschwerpunkte konkrete Maßnahmen zu prüfen, wie die Belastungen und schädigenden Lärmwirkungen vermindert und dem künftigen Entstehen von Belastungssituationen vorgebeugt werden kann. In nationales Recht umgesetzt wurde die Richtlinie 2005 im sechsten Teil des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Sowohl die Analyse als auch die darauf aufbauenden Maßnahmenschritte konzentrieren sich vornehmlich auf die in o.g. Rechtsnormen definierten Hauptlärmquellen. Für Regensburg relevant sind hiervon:

  • Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag
  • Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen pro Jahr
  • Industrieanlagen einschließlich Häfen

Die Analyse der durch die Lärmquellen verursachten Belastung erfolgt jeweils nach europaweit einheitlichen Berechnungsverfahren, mit denen auch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der Europäischen Union gewährleistet werden soll. Die Lärmkartierung wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.

Zuständigkeiten:

  • Erstellung der Lärmkarten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
  • Aufstellen von Lärmaktionsplänen an Bundesautobahnen durch die Regierung von Oberfranken
  • Aufstellen von Lärmaktionsplänen für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
  • Aufstellen von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen (ohne BAB) und größere Gewerbeanlagen durch die Stadt Regensburg