Schwerpunkt Schienenverkehrslärm: Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes startet am 13. März
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite http://www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz. Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an ZWQuZG51Yi5hYmUkbXJlYWxzZ251YmVnbXU= oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.
Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie. Die Lärmkarten des EBA finden Interessierte unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Auf der neuen Beteiligungsplattform http://www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Bürger auch für den Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.