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Umweltmanagement nach Öko-Audit/DIN-ISO 14001

Im Zusammenhang mit der Agenda 21 hat die Stadtverwaltung bei den gewerblichen Unternehmen die Vorteile des Öko-Audits bzw. DIN-ISO 14001 propagiert

Einige Betriebe haben ein Umweltmanagementsystem nach EG-Öko-Audit bzw. DIN-ISO 14001 zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes eingerichtet:

Öko-Audit

Schneider Sachsenwerk GmbH
Rathenaustr. 2
93055 Regensburg

Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark der Stadt Regensburg
Markomannenstraße 3
93053 Regensburg

BMW
Bayerische Motorenwerke AG
Werk Regensburg
Herbert-Quandt-Allee
93055 Regensburg

BZR Regensburg GmbH
Rathenaustr. 2
93055 Regensburg

Gartenamt der Stadt Regensburg
Weinweg 8
93049 Regensburg

Infineon Technologies AG
Wernerwerkstr. 2
93049 Regensburg

Michael Schmid GmbH
Feinkost Metzgerei
Theodor-Storm-Str. 7
93051 Regensburg

Siemens VDO
Automotive AG
Siemensstr. 12
93055 Regensburg

Toshiba Europe GmbH
Toshiba Regensburg Operations
Leibnizstr. 2
93055 Regensburg

DIN-ISO 14001

Daimler Chrysler AG
Niederlassung Regensburg
Benzstr. 2
93055 Regensburg

Maschinenfabrik Reinhausen
Falkensteinstr. 8
93059 Regensburg

OSRAM Opto
Semiconductors GmbH
Wernerwerkstraße 2
93049 Regensburg

Franz Anton Niedermayr Graphische Kunstanstalt GmbH & Co. KG
Leibnizstraße 3
93055 Regensburg

1. Managementsysteme

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Unternehmen, aber auch öffentliche Verwaltungen, mit der Einrichtung von Managementsystemen wie z.B. dem Qualitätsmanagementsystem (QM) oder dem Umweltmanagementsystem (UMS) befasst. Was sind Managementsysteme und warum liegen sie so im Trend?

Jedes Unternehmen/jede Verwaltung benötigt ein Managementsystem, um seine Zielsetzung wie z.B. die Herstellungen von Waren oder die Durchführung von Dienstleistungen realisieren zu können. Bestandteile jedes Managementsystems sind u.a. Planung, Steuerung und Überwachung der Betriebsabläufe. Wesentliche Voraussetzung für die zuverlässige Funktion eines Managementsystems ist, dass die Ziele und die jeweilige Verantwortung der Mitarbeiter auf den verschiedenen Führungsebenen eindeutig festgelegt wurden.

Die Einführung eines Umweltmanagementsystems bedeutet also nicht, dass neue Manager eingestellt werden müssen! Es ist allerdings auch kein Rationalisierungsprogramm zur Verminderung des Personalstandes. In den neuen Managementkonzepten spiegelt sich vielmehr die zentrale Erkenntnis wieder, dass sich betrieblicher Umweltschutz nicht durch End-of-pipe-Techniken (wie z.B. Abwasser- und Abluftbehandlung) nachhaltig praktizieren lässt, sondern von Anfang an bei der Planung, Durchführung und Produktion laufend berücksichtigt werden muss. Dabei kommt den Beschäftigten auf allen Ebenen des Betriebes/der Verwaltung eine entscheidende Rolle zu. Sie müssen sich alle an einem gemeinsamen Lernprozess beteiligen, damit die bestehenden Managementstrukturen um die Umweltkomponenten ergänzt werden können.

2. EG-Öko-Audit-Verordnung

Ein Umweltmanagementsystem umfasst Planung, Steuerung, Überwachung und Verbesserung aller umweltrelevanten Betriebsabläufe sowie die umweltorientierte Betriebs- und Mitarbeiterführung. Zwei verschiedenen Normen und Standards beschäftigen sich mit dem Aufbau von Umweltmanagementsystemen. Es handelt sich um die Norm DIN ISO 14001 "Umweltmanagementsysteme/Spezifikation und Leitlinien zur Anwendung" und um die EG-Öko-Audit-Verordnung (EWG Nr. 1836/93). Auf letztere wird nachfolgend ausschließlich Bezug genommen.

Ursprünglich war bei der Verordnung (EWG Nr.1836/93) nur an die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagementsystem und die Umweltbetriebsprüfung, kurz Öko-Audit oder EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), gedacht. Zwischenzeitlich kann sich auch die öffentliche Verwaltung am Öko-Audit beteiligen. Der Ablauf des Öko-Audits wird nachfolgend am Beispiel der öffentlichen Verwaltung behandelt.

Die Öko-Audit-Verordnung beschreibt also den Aufbau eines Umweltmangementsystems. Dabei geht es nicht um die Festlegung eines bestimmten Niveaus des Umweltschutzes, sondern darum, den Umweltschutz in alle betrieblichen Prozesse zu integrieren. Wichtiges Ziel ist dabei, dass der Betrieb/die Verwaltung die Fähigkeit erlangt, die an sie gestellten umweltbezogenen Forderungen kontinuierlich zu erfüllen. Darüber hinaus sollten die umweltrelevanten Prozesse ständig optimiert werden, da es erklärtes Ziel der Öko-Audit-Verordnung ist, den betrieblichen Umweltschutzes stetig zu verbessern. Der Ablauf des Öko-Audits unterteilt sich in folgende Schritte:

 

  • Umweltleitlinien
  • Umweltprüfung
  • Umweltziele und -programm
  • Umweltmanagementsystem
  • Umweltbetriebsprüfung
  • Umwelterklärung

2.1 Umweltleitlinien

Die Öko-Audit-Verordnung verlangt die Festlegung der Umweltpolitik oder unmissverständlicher der Umweltleitlinien. Bei der Aufstellung der Umweltleitlinien müssen sich die Unternehmensleitung/die Verwaltung und ihre politischen Gremien über den Stellenwert und die Zielvorstellungen im Bereich des kommunalen Umweltschutzes klar werden.

2.2 Umweltprüfung

Bei der ersten Umweltprüfung wird eine umfassende, standortbezogene Analyse des Ist-Zustandes der Tätigkeit der Verwaltungseinheit wie folgt durchgeführt:

  • Prüfung der Umweltbelastungen der Tätigkeit
  • Prüfung der Managementstrukturen hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur systematischen Verbesserung des Umweltschutzes
  • Prüfung der Umweltrechtskonformität (Auch die Verwaltung hält nicht immer alle umweltrechtlichen Anforderungen ein!).

Alle umweltrelevanten Aspekte werden dabei erfasst und dokumentiert. Bei der Durchführung der ersten Umweltprüfung in kommunalen Einrichtungen können Check-Listen helfen, die vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen herausgegeben werden und beim Umweltamt der Stadt Nürnberg, Lina-Ammon-Str. 28, 90471 Nürnberg, erhältlich sind.

2.3 Umweltziele und -programm

Auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Umweltprüfung müssen die Umweltziele und das Umweltprogramm formuliert werden. Die gesetzten Ziele sollten stets hinsichtlich ihrer Quantität und des Zeithorizontes konkretisiert werden. Im Umweltprogramm sind die konkreten Ziele und Aktivitäten der Verwaltungseinheit enthalten, die der Verbesserung des Umweltschutzes dienen. Das Umweltprogramm soll darüber hinaus alle dafür beabsichtigten Maßnahmen und der festgelegten Fristen enthalten.

2.4 Umweltmanagementsystem

Zur Verwirklichung der Umweltziele und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Umweltprüfung sowie der Formulierung der Umweltziele und -programm ergeben, wird ein Umweltmanagementsystem entwickelt und installiert. Der Aufbau von entsprechenden Managementstrukturen ist von zentraler Bedeutung im Öko-Audit. Zum Umweltmanagement gehören auch die Durchführung der Umweltprüfung, die Festlegung von Umweltzielen und Umweltprogramm sowie die regelmäßige Durchführung der Umweltbetriebsprüfung. Im Rahmen des Umweltmanagementsystems sind u.a. auch die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für umweltrelevante Aufgaben festzulegen und zu dokumentieren (Umweltmanagementhandbuch).

2.5 Umweltbetriebsprüfung

In der Umweltbetriebsprüfung, die einem internen Öko-Audit entspricht, werden das Umweltmanagement, die Umweltleitlinien, die Umweltziele und das Umweltprogramm überprüft. Die regelmäßige Umweltbetriebsprüfung ist ein wichtiger Schritt im Umwelt-Controlling-System der Verwaltung. Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse werden die Umweltziele aktualisiert und das Umweltprogramm fortgeschrieben.

2.6 Umwelterklärung

Nach erfolgter Umweltbetriebsprüfung wird eine Umwelterklärung verfasst. Hierin wird die Öffentlichkeit über die Umweltleitlinien und Umweltziele sowie über die Maßnahmen informiert, die zu ihrer Erfüllung erfolgt sind.

2.7 Gültigkeitserklärung und Eintragung des Standortes bzw. Zertifizierung

Zum Abschluss der o.g. Schritte prüft ein unabhängiger Umweltgutachter, ob die Umweltleitlinien, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung und die Umweltbetriebsprüfung sowie die Umwelterklärung den Bestimmungen der EG-Öko-Audit-Verordnung entsprechen. Ist dies der Fall, wird die Umwelterklärung für gültig erklärt und der Standort registriert.

Die Umweltbetriebsprüfung und die damit verbundene Verfassung einer Umwelterklärung soll regelmäßig in Zeitabständen von drei Jahren wiederholt werden. Dadurch wird u.a. sichergestellt, dass das Umweltmanagementsystem auch tatsächlich funktioniert.

3. Vorteile des Öko-Audits

Die betrieblichen Abläufe bei Kommunalverwaltungen sind - wie bei Unternehmen - mit dem Verbrauch von Materialien, Energie und Flächen sowie der Erzeugung von Abfall, Abwasser und Abluft verbunden. Die Einführung eines Öko-Audits in der Kommunalverwaltung ist daher ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Umweltschutz und bietet darüber hinaus folgende Vorteile:

  • Das Öko-Audit systematisiert den Umweltschutz in der Verwaltung, da alle umweltrelevanten Abläufe geprüft werden.
  • Durch das Öko-Audit können Einsparpotentiale erkannt werden.
  • Im Rahmen des Öko-Audits werden die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt werden, um Umweltschutzmaßnahmen effizient umsetzen zu können.
  • Durch das Öko-Audit wird Umweltrechtskonformität hergestellt.
  • Mit der Einführung des Öko-Audits wird die Verwaltung ihrer Vorbildfunktion gegenüber der gewerblichen Wirtschaft gerecht.
  • Durch die Einführung des Öko-Audits leistet die Kommune einen wesentlichen Beitrag zur von der Agenda 21 geforderten nachhaltigen Entwicklung und nimmt auch hier ihre Vorbildfunktion war.

4. Öko-Audit in bayerischen Kommunen

Im Umweltschutz wird künftig verstärkt auf Kooperation gesetzt, die die Beteiligten in die Verantwortung für den Umweltschutz einbezieht. Dieses Kooperationsangebot fordert insbesondere die Unternehmen auf, den bisher "nachsorgenden" Umweltschutz zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 umzustellen. Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung ist so angelegt, dass wirtschaftliche Entwicklung, soziale Wohlfahrt und der dauerhafte Schutz der Lebensgrundlage sich nicht ausschließen, sondern eine sinnvolle Symbiose eingehen.

Mit der EG-Öko-Audit-Verordnung (Nr. 1836/93 vom 29. Juli 1993) ist eine umfassende und systematische Konstruktion für das betriebliche Umweltmanagementsystem vorgelegt und zugleich auf europäischer Ebene rechtlich normiert worden. Im Rahmen des von der europäischen Kommission geförderten LIFE-Projekts "Entwicklung und Einführung eines Umweltmanagementsystems in mittelgroßen Städten Europas" wurden die Voraussetzungen erarbeitet, unter denen auch Kommunen ein Umweltmanagementsystem gemäß EG-Öko-Audit-Verordnung einführen können. In einigen bayerischen Kommunen wurden die Vorteile des Öko-Audits schon frühzeitig erkannt. Relativ weit fortgeschritten sind die Öko-Audit-Prozesse in den Städten Nürnberg, Erlangen, Fürth und Bamberg, die an einem Modellprojekt "Kommunales Öko-Audit" des Bayer. Umweltministeriums beteiligt sind.

Mit Beschluss des Umweltausschusses im Juni 1996 hat auch Regensburg begonnen, mit Unterstützung der Europäischen Kommission und in Kooperation mit der österreichischen Stadt Wels und der griechischen Stadt Karditsa ein Modell für ein "Kommunales Öko-Audit in europäischen Städten" zu entwickeln. Das Vorhaben mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren konnte Ende August 2000 zum Abschluss gebracht werden. Die Ergebnisse wurden in einem Endbericht der EU-Kommission vorgelegt. Als wichtiges Ergebnis des EU-Vorhabens wurde dem Gartenamt im Herbst 1999 attestiert, dass es besonders umweltverträglich arbeitet. Die Revalidierung erfolgte im September 2003.

Das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark wurde 2004 validiert.

Als erfreulicher Nebeneffekt des Projekts stellte sich auch eine Kosteneinsparung ein. Umweltmanagement nach der EG-Öko-Audit-Verordnung ist keine einmalige Aktion, sondern ein fortlaufender Prozess zur Verbesserung des kommunalen Umweltschutzes. Mit der Beteiligung am EG-Öko-Audit wurde auch eine Zielsetzung im Rahmen der Agenda 21 erfolgreich umgesetzt. Die Stadt hat mit der Einrichtung des Umweltmanagementsystems in die Verwaltung ihre Vorbildfunktion ernst genommen und damit auch den kommunalen Agenda 21-Prozess wesentlich gefördert.