Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind Versorgungsformen, die z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind Versorgungsformen, die z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können