Aktuell: Seniorenbeirat klärt auf: Das Ehegattenvertretungsrecht
Am 23. März informieren Tanja Hirner, Abteilungsleiterin in der Betreuungsstelle beim Seniorenamt, und der Seniorenbeirat, was das neue Notvertretungsrecht für Eheleute genau beinhaltet. Seit dem Jahreswechsel ist das Gesetz in Kraft. Bisher ging ein Großteil der Bevölkerung davon aus, dass der Ehepartner bei einem medizinischen Notfall die nötigen Entscheidungen treffen kann. Dies war aber ein Irrtum. Das neue Notvertretungsrecht gilt auch nicht bei Vermögensfragen. Es gilt nur für die Gesundheitsvorsorge. Wörtlich heißt es im Gesetzbuch: „…es gilt dann, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann.“
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 23. März, in der Kantine im Neuen Rathaus statt. Beginn ist um 15 Uhr