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Ambulante Pflegedienste

Die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen in seiner häuslichen Umgebung kann durch ambulante Pflegedienste erfolgen und somit das Verbleiben in den „eigenen vier Wänden“ ermöglichen.

Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der ihnen vertrauten Umgebung bei der Pflege zu Hause. Das Leistungsspektrum umfasst vor allem körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Duschen), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Tagesstrukturierung) sowie Hilfe bei der Haushaltsführung.

In den Pflegegraden 2 bis 5 können Leistungen der ambulanten Dienste über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet werden. Die Leistungen der Pflegekasse sind abhängig von der Höhe des Pflegegrades. Ambulante Pflegedienste erbringen unter bestimmten Voraussetzungen auch häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören z. B. Blutzuckermessungen, Injektionen, Medikamentengabe sowie der Wechsel von Wundverbänden. Informationen über die Kosten und Bewertungen zu ambulanten Pflegediensten erhalten Sie im Internet.

 

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