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Rechtliche Betreuung als Ehrenamt

Betreuungsbedürftige Menschen stärken

Wer auf Grund einer körperlichen und geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, sich alleine um seine Angelegenheiten zu kümmern, erhält Unterstützung und Hilfe durch einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Kompetente Bürgerinnen und Bürger übernehmen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements diese verantwortungsvolle Aufgabe.

Sie helfen, indem sie den hilfsbedürftigen Menschen in der Bewältigung des Alltags unterstützen. Sie übernehmen in gerichtlich geregelten Bereichen Aufgaben für den Betreuten.

Unser Angebot richtet sich besonders an:

  • alle Menschen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung wichtige Entscheidungen oder Geschäfte nicht mehr alleine tätigen können.

Tätigkeiten rechtlicher Betreuer können sein:

  • Antragstellung bei Behörden und Institutionen
  • Verwalten von Spar- und Girokonten
  • Organisation von Wohnungs- und Heimangelegenheiten
  • Zustimmung zu medizinischen Heilbehandlungen

Ehrenamtliches Engagement - wir suchen Sie!

Gemeinsam mit den in Regensburg ansässigen Betreuungsvereinen sind wir sehr daran interessiert, SIE für dieses Ehrenamt zu gewinnen. Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten nicht nur gegenüber den Betreuten, sondern auch für die Gesellschaft einen herausragenden Beitrag zur Kultur der Mitmenschlichkeit.

Wer kann eine Betreuung übernehmen?

Jeder Volljährige, der bereit und in der Lage ist, eine betreuungsbedürftige Person bei deren Aufgaben zu unterstützen, kommt grundsätzlich als rechtliche Betreuerin bzw. als rechtlicher Betreuer in Frage.

Welche Qualifikationen benötige ich als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer?

Für eine Betreuung ist grundsätzlich keine zusätzliche Qualifizierung erforderlich. Soziales Engagement, Einfühlungsvermögen und ein wenig Zeit reichen in der Regel aus, um den Bedürftigen die nötige Unterstützung zu bieten. Grundlage für das Handeln eines Betreuers sollten stets Wohl, Wille und Wunsch des zu betreuenden Menschen sein.

Welche Vergütung ist für die Betreuung vorgesehen?

Zur Begleichung Ihrer Auslagen steht Ihnen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 399,- Euro pro Jahr (nach Ablauf von zwölf Monaten) zu, die beim zuständigen Betreuungsgericht zu beantragen ist.
Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse am wichtigen Ehrenamt der rechtlichen Betreuerin bzw. des rechtlichen Betreuers wecken konnten und würden uns sehr freuen, Sie persönlich kennen zu lernen.