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Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung) vom 20. Juni 2011
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände sowie einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. (4) Ein Grundstück wird über diejenigen öffentlichen Straßen erschlossen, zu denen in rechtlich gesicherter Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden kann. § 8 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 ...
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Satzung der "Georg-Hegenauer-Stiftung" vom 20. Juli 2000
Die Stiftung hat auf ihre Kosten die beiden oben genannten Grabstätten an jedem Allerheiligentag mit je einem großen Waldkranz mit Stadtschleife Regensburg zu schmücken bzw. einen solchen Kranz an der oben genannten Gedenktafel niederzulegen. § 8 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung Beschlüsse über Änderungen der Satzung und Anträge auf Umwandlung (Änderung des ...
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Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS) vom 12. April 2016
Ab der vierten in einem Schuljahr krankheitsbedingt ausgefallenen Unterrichtsstunde kann auf schriftlichen Antrag von der Erhebung von Gebühren abgesehen werden, vorausgesetzt die Schülerin/der Schüler legt für die vierte und alle weiteren wegen Krankheit ausgefallenen Unterrichtsstunden ein ärztliches Attest vor. (5) Bei einer Erkrankung von mehr als drei Wochen am Stück sind die Schülerin/der ...
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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen vom 26. März 1995
Mai 1995, geändert durch Stadtratsbeschluß vom 30. Januar 1997, AMBl. Nr. 8 vom 24. Februar 1997, AMBl. Nr. 34 vom 20. August 2001) I. Allgemeines Die gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen.
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Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)" vom 24. Juli 2008
Der/die Leiter/in der Stadtbücherei sowie die von ihm/ihr beauftragten Mitarbeiter/innen üben in den Büchereien das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. 8. Ausschluss von der Benutzung Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
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Verzeichnis der an die städtische Straßenreinigung angeschlossenen Straßen, Wege und Plätze der Reinigungsklasse 3 (zu § 3 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg)
-Mihiel-Straße, Minervastraße, Mitterweg, Moosweg Hs.Nr. 17 und 19 - 22, Mörikestraße, Mühlhausener Weg, Münchberger Straße, Münzerweg, Nelkenweg, Neptunweg, Nestroystraße, Nicolaus-Gallus-Straße, Niefangweg, Nittenauer Straße, Obere Regenstraße ab Plankstraße (Südseite) bis Hs.Nr. 3, Osterbergweg, Osterhofener Straße, Ostheim, Otterbachweg, Otto-Prager-Weg, Paracelsusstraße Paul-Heyse-Straße, ...
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Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg vom 15. Dezember 1994
Haftung Die Haftung der Volkshochschule wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. 8. Teilnahmekarte Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält mit Abschluss des Vertrages eine Teilnahmekarte oder für die Einzelveranstaltung eine Eintrittskarte.
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Haushaltsrede von Stadträtin Irmgard Freihoffer (Die Linke)
Ebenfalls die Bundesebene betreffend: Die Vorgaben im Mietspiegel zulasten der Vermieter*innen. So können jedes Jahr 8 % der Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden, auch dann, wenn die Mieter*innen nach zwölfeinhalb Jahren diese längst abbezahlt haben.
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Prof. Dr. Achim Hubel
In: forschung, Mitteilungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, 1990, Heft 2, S. 4-8. Einführung. In: Ausstellungskatalog „Richard Triebe. Skulptur – Plastik – Grafik“ (Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf), Schwandorf 1991, S. 7 f.
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Neujahrsempfang 2026
Und ein großes Dankeschön an Sie, liebe Gäste, für Ihre Geduld beim Schlangestehen und für die vielen lieben Worte und guten Wünsche, mit denen Sie uns bedacht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 8. März ist Kommunalwahl. Wie Sie wissen, trete ich nicht mehr für das Amt der Oberbürgermeisterin an.
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