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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988
. § 6 Übergangsvorschrift Hausnummernschilder und Hinweisschilder, die entsprechend den bisher geltenden Vorschriften angebracht worden waren, können weiterverwendet werden, solange sie leserlich sind und die Aufindbarkeit der einzelnen Gebäude nicht in besonderer Weise erschweren
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980
(2) Nach Art. 52 Abs. 2 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR, in besonders schweren Fällen bis zu 25.000,00 EUR, belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Auflage nach § 6 Abs. 2 nicht erfüllt. (3) Nach Art. 52 Abs. 2 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR, in besonders schweren Fällen bis zu 25.000,00 EUR, belegt werden, wer ...
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Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung) vom 04. Dezember 2007
(8) Aufzugsschächte dürfen über die Dachfläche nicht hinausragen. § 6 Fenster und sonstige Öffnungen (1) Die Mauerfläche jeder Außenwand muss gegenüber den Öffnungsflächen überwiegen.
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Satzung über die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS) vom 24.10.2024
(9) Wer sich ohne Aufnahme in einer Notwohnanlage aufhält, oder als Besucher gegen Bestimmungen des § 6 Abs. 8 verstößt, kann aus der Notwohnanlage verwiesen werden. Ferner kann das künftige Betreten der Notwohnanlage befristet oder auf Dauer durch die unter Abs. 6 genannten Personen untersagt werden (Hausverbot)
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Maßnahmen und Ausbildung
Für die Maßnahme AGH sowie AQua, gilt als Voraussetzung der Bezug des Bürgergeldes. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt +bei AGH 6 Plätze, + bei AQuA 6 Plätze, +bei A+L 12 Plätze neue Maßnahmen Einzelcoaching ALVA / M.ALVA seit 2025 Einzelcoaching ALVA (Agentur für Arbeit Regensburg) und M.ALVA (Jobcenter ) Für wen?
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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011
(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr § 6 Stiftungsverwaltung (1) Die Stiftung wird durch die nach den für sie geltenden Bestimmungen verwaltet und vertreten
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Satzung über die Verwendung des Wappens der Stadt Regensburg vom 17. Juni 2010
§ 5 Missbrauch Unerlaubter Gebrauch des Stadtwappens wird verfolgt. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage: Wappen der Zum Download Satzung 1.7.1 als pdf
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Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982
Dezember 1996, Verordnung vom 25. September 1997, AMBl. Nr. 40 vom 6. Oktober 1997, AMBl. Nr. 18 vom 02. Mai 2000, Verordnung vom 11. Mai 2006, AMBl. Nr. 22 vom 29. Mai 2006, AMBl.
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Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986
Oktober 1986, AMBl. Nr. 41 vom 13. Oktober 1986, Satzung vom 6. April 1988, AMBl. Nr. 16 vom 18. April 1988, Satzung vom 12. Juli 1996, AMBl. Nr. 30 vom 22. Juli 1996, Satzung vom 30.
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchiv-Gebührensatzung) vom 26. August 2024
(5) Müssen die zu reproduzierenden Unterlagen vom Stadtarchiv erst ermittelt werden, wird zusätzlich eine Suchgebühr nach § 2 Abs. 1 in Rechnung gestellt. (6) Auf die Erstellung von Kopien, auf bestimmte analoge oder digitale Formate oder Qualitäten besteht kein grundsätzlicher Anspruch.
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