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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017
Der Seniorenbeirat soll von der Änderung informiert werden. 5. Die Delegiertenversammlung wird jährlich mindestens einmal vom zuständigen Referenten der Stadt, der gleichzeitig den Vorsitz führt, einberufen.
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regensburger radlwochen
Der Abend bietet natürlich auch Gelegenheit zum Austausch und Netzwerken. Eine Veranstaltung im Rahmen der 5. Regensburger Nachhaltigkeitswoche. Veranstalter: , Koordination kommunaler Entwicklungspolitik, Rathausplatz 1, 93047 Regensburg Regensburger Nachhaltigkeitswoche Mittwoch, 11.
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Hausordnung und Hinweise zum Datenschutz
Konsequenzen bei Verstößen Bei Zuwiderhandlungen können Gegenstände, einschließlich privater Handys, von der Lehrkraft bis zum Ende des Unterrichts beschlagnahmt werden (vgl. Art. 56 Abs. 5 Satz 4 BayEUG). Verbot von Mobbing und Missbrauch Mobbing, Bullying, Beleidigungen und Diffamierungen von Personen in Wort, Bild oder Ton sind strikt untersagt.
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Namenserklärung
Name bei Namensänderung der Eltern: In den Fällen einer (nach der Geburt des Kindes wirksam gewordenen) Ehenamenserklärung, kann sich das Kind über 5 Jahre grundsätzlich an den Ehenamen der Eltern anschließen. Einbenennung: Wenn ein Elternteil nach der Geburt des Kindes einen neuen Partner, der nicht leiblicher Elternteil des Kindes ist, heiratet, besteht die Möglichkeit einer ...
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Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen
Katharinenspitals, des Bischöflichen Zentralarchivs, des Universitätsarchivs, des Stadtarchivs und natürlich des gastgebenden Thurn und Taxis Zentralarchivs in den Räumen der Hofbibliothek und des Zentralarchivs (Schloss St. Emmeram, Emmeramsplatz 5, Zugang über die Pforte am Ende der Schlossstraße) präsent. Interessierte Besucherinnen und Besucher hatten die Möglichkeit, die bunte ...
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Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR) vom 16. Oktober 2000
Untere Bauaufsichtsbehörde) nach Möglichkeit zu vermeiden. § 5 Durchführungskriterien, Prüfaufgaben Die in § 5 der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) nur grundsätzlich aufgeführten Prüfungsgegenstände und die daraus folgenden Prüfaufgaben sind in Tabelle 2 zusammengestellt.
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Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg vom 30. Januar 1986
(**nichtamtliche Fußnote: veröffentlicht im MABl.Nr. 5/1981.) § 1 Grundlagen (1) Die bestellt für die sachkundige Beratung und Förderung zur Erfüllung der ihr durch Art. 83 und 141 der Bayer.
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Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für ein Gebiet am Eisbuckel (Erhaltungssatzung Nr. 1) vom 23. Januar 1984
(2) Im Falle des § 2 Abs. 2 Nr. 3 sind auch Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte zu hören. § 5 Innerhalb des in § 1 bezeichneten Gebietes steht der nach § 24 a BBauG unter den dort genannten Voraussetzungen zur Wahrung der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 3 bezeichneten Belange ein Vorkaufsrecht an bebauten Grundstücken zu
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Verordnung der Stadt Regensburg über die Sperrzeit von Gaststätten in Regensburg (Sperrzeitverordnung - SpV) vom 19. Dezember 2005
(2) Nach § 28 Abs. 3 der Gaststättengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. (2) § 1 Abs. 1 dieser Verordnung findet keine Anwendung auf Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen, für deren Betrieb bei Inkrafttreten der Verordnung vom ...
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Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FwKS) vom 14.12.2023
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. (5) Aufwendungs- und Kostenersatz wird nicht erhoben, wenn Personal und/oder Gerät aus Gründen, die der Kostenpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht zum Einsatz gekommen sind
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