Infos zu Dreharbeiten in Regensburg
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Drehgenehmigungen.
Dreharbeiten in Regensburg
Regensburg bietet für Dreharbeiten historische und moderne Kulissen. In der Stadt gibt es prominente Wahrzeichen wie die Steinerne Brücke, den Dom und die Porta Praetoria, aber auch viele malerische Plätze und Gassen.
Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich bleibend an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befinden, „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Das Urhebergesetz nennt das „Panoramafreiheit“. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind und im Gemeingebrauch stehen. Privates Gelände wie Privatwege und Parks gilt in diesem Fall als öffentlich, wenn es für jedermann frei zugänglich ist.
Die Panoramafreiheit gilt nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune und Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird. Die Panoramafreiheit gilt auch nur für die Außenansicht/Straßenfront von Bauwerken und z.B. nicht für Innenhöfe, Innenräume oder Treppenhäuser. Zudem muss der Aufnahmeort allgemein zugänglich sein; eine Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegen sollte. Schließlich muss die Aufnahme von diesem Standpunkt aus ohne weitere Hilfsmittel (z.B. Leitern) möglich sein.
Im Übrigen ist zu beachten, dass unabhängig vom Urheberrecht weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Aufnahme entgegen stehen können wie z.B. bei Innenaufnahmen das Eigentumsrecht an Grundstücken mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen.
Aufnahmen in Gebäuden der Stadt Regensburg
Bei Aufnahmen in geschlossenen Räumen oder in umzäuntem Gelände muss jeweils der zuständige „Hausherr“ vor Beginn der Dreharbeiten um Erlaubnis gefragt werden. Wenn es sich um Gebäude der Stadt Regensburg handelt, kann die Hauptabteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit den Kontakt zu den Dienststellen und Ämtern herstellen sowie bei der Motivsuche behilflich sein.
Auch bei der Kontaktaufnahme zu anderen Dienststellen, wenn noch weitere Genehmigungen erforderlich sind, ist die Pressestelle Ihr Ansprechpartner.
DB 1.3 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Ausnahmegenehmigungen
Wenn Sie für Dreharbeiten Ausnahmegenehmigungen brauchen, weil Sie mit Ihrem Auto in der Fußgängerzone oder im eingeschränkten Halteverbot parken müssen, oder wenn Straßen gesperrt werden sollen, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr.
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Sondernutzung öffentliche Verkehrsflächen
Bei Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese erhalten Sie in der Abteilung Erschließungsbeiträge der Stadtkämmerei.
Ansprechpartner hierfür ist:
Sondernutzungsgebühren
Stadtkämmerei
Kastenmaierstraße 1
Zimmer: 3.2.01
93055 Regensburg
Sondernutzungsgebühren
Stadtkämmerei
Kastenmaierstraße 1
Zimmer: 3.2.01
93055 Regensburg
Weitere Kontakte für Aufnahmen in und um Regensburg
Staatliches Bauamt
Bajuwarenstraße 2 d
93053 Regensburg
Fürst Thurn und Taxis Gesamtverwaltung
Emmeramsplatz 5
93047 Regensburg
Verwaltung der Befreiungshalle Kelheim
Befreiungshallestraße 3
93309 Kelheim
Hotelsuche, Anmietung von Räumlichkeiten, allgemeine Informationen über Regensburg
Wenn Sie für die Zeit der Dreharbeiten in Regensburg Übernachtungsmöglichkeiten suchen, einen Saal oder andere Räumlichkeiten mieten möchten oder allgemeine Fragen zu Regensburg und der Umgebung haben ist die Regensburg Tourismus GmbH Ihr Ansprechpartner.
Regensburg Tourismus GmbH
Prinz-Ludwig-Str. 9
93055 Regensburg
Weitere Informationen
Kontakt
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-4102
(0941) 507-5109
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