Suche auf regensburg.de
Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
§ 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Jugendhilfeeinrichtungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern. § 5 Vermögensbindung Die Stadt erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtungen der Jugendhilfe oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 5 Stiftungsorgane und Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet und vertreten. Die Vergabe der Stiftungsmittel bis zu einem Betrag von 2.000 Euro obliegt der Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister/der ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über Sondernutzungen an Wohnverkehrsstraßen in Regensburg vom 20. August 1982
Mai 1985, Satzung vom 17. Januar 1986, AMBl. Nr. 5 vom 3. Februar 1986) Aufgrund des Art. 22 a des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes erläßt die folgende Satzung: § 1 (1) Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen in den in der Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Straßen und Gassen (Wohnverkehrsstraßen) von Regensburg, die zu beschränkt-öffentlichen Wegen (selbständigen Geh- und Radwegen) ...
Gefunden in: Stadtrecht
Tabelle 2
Lage und Anordnung der Löschwasserrückhalteanlagen - Vorhanden / erforderlich X - Ausführung und Einrichtung X 5. Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung und für den Rauch- und Wärmeabzug a) Feuerlöscher - Anzahl / Art X - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - Beschilderung X b) Wandhydranten - ...
Gefunden in: Stadtrecht
Inhaltsverzeichnis
Dezember 2002 9.1.3 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS) vom 5. Mai 2021 9.2.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen der (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung - KiTGS) vom 25.
Gefunden in: Artikel
Haushaltsrede von Stadträtin Imgard Freihoffer, BSW
Es wäre wohlfeil, allein die unzureichende Finanzausstattung durch Bund und Freistaat zu beklagen, ohne die Ursachen zu benennen. Wenn der Bund bis Ende des Jahrzehnts bis zu 5% des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung ausgibt, entspricht das rund 45% des Bundeshaushalts. Auch ein sogenanntes Sondervermögen ändert nichts daran, dass diese Mittel kreditfinanziert sind.
Gefunden in: Artikel
Haushaltsrede der FW-Fraktionsvorsitzenden Kerstin Radler
U.a. wurde das Fahrradhauptradroutennetz mit der RR 5 und der RR 12 beharrlich und zügig weiter ausgebaut, zahlreiche Fahrradstraßen eingerichtet und Fahrradabstellanlagen installiert.
Gefunden in: Artikel
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Regensburg (Katzenschutzverordnung - KatzenschutzV) vom 10. September 2025
Der Katzenhalter hat dabei die Erlaubnis zu erteilen, dass das jeweilige Haustierregister Behörden die zur eindeutigen Identifikation des Halters erforderlichen Daten übermitteln darf. (3) Ein von dem Katzenhalter personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 zu dulden. § 5 Maßnahmen in Bezug auf freilaufende Katzen (1) Die oder von ihr Beauftragte überwachen ...
Gefunden in: Stadtrecht
Entgeltregelung der Stadt Regensburg für die Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Geoinformation für städtische Dienststellen und für Dritte vom 25. September 2025
Zuschläge Für Leistungen, die wegen besonderer, von der Abteilung Vermessung und Geoinformation nicht zu vertretender Umstände außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erbracht werden, wird ein Sonderzuschlag erhoben. 5. Auslagen Neben den Entgelten werden folgende Auslagen erhoben: Entgelte für die Beförderung und Zustellung von ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof mit Gries vom 6. Dezember 2024
. § 4 Genehmigungspflichten im Erweiterungsgebiet „Gries“ Im Rahmen der Vorschriften des § 144 BauGB findet § 144 Abs. 2 keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten im ursprünglichen Sanierungsgebiet „Stadtamhof“ Der § 3 „Genehmigungspflichten“ der Satzung der über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 01.
Gefunden in: Stadtrecht