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KUNSTKONTOR WESTNERWACHT
März 2025): JOHANN ANTON MARXMÜLLER (1933-2015) - 30 ARBEITEN AUS DEM NACHLASS Galerien Kulturzentren Veranstaltungsorte Kontakt Emanuel Schmid M.A. Weintingergasse 4 93047 Regensburg Telefon: 0941 56 07 72 E-Mail: info (at) westnerwacht.de Website: www.westnerwacht.de Website: www.willi-ulfig.de Öffnungszeiten Dienstag–Freitag 16.00–18.00 Uhr Samstag 12.00–16.00 Uhr Wegen ...
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Gemeinsame Erklärung der Initiatoren zur Vorstellung der Untersuchung im Juli 2005
Vor diesem Hintergrund schlagen die Gutachter folgende kurzfristig bzw. mittel- bis längerfristig zu verwirklichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Großraum Regensburg vor: Kurzfristige Maßnahmen Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf der A 93 jeweils im Zulauf auf das Stadtgebiet von Regensburg Einrichtung eines durchgehenden Verflechtungsstreifens auf der A 93 zwischen der ...
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Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25. Mai 1993
Der Sonnenschutz darf die Freisitzfläche nicht überragen. Großflächenschirme (runde Schirme über 4 m Durchmesser und eckige Schirme mit einer Diagonale über 4 m) und Ampelschirme sind nicht zulässig.
Gefunden in: Stadtrecht
Ziel 4 - Hochwertige Bildung
Ziel 4 - Hochwertige Bildung Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern Bildung ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes, gesundes und erfolgreiches Leben.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58) vom 26.02.2020
April 2020) Auf Grund von § 28 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), Art. 12 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 43 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlässt die folgende Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der auf dem Oberen Wöhrd auf den Grundstücken Flur - Nrn. 907/5, 907/2 und 907/12 der Gemarkung ...
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Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018
(2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht. § 4 Stiftungsvermögen (1) Das Stiftungsvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten.
Gefunden in: Stadtrecht
Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961
§ 5 Bewehrung (1) Zuwiderhandlungen gegen § 3 sowie gegen Auflagen und Bedingungen einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 werden gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes mit einer Geldbuße geahndet. (2) Wird die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, so beträgt die Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR, wird sie fahrlässig begangen, bis zu 2.500,00 EUR
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Kein Top-Standort für Surferwelle in Regensburg
Nordarm der Donau kurz vor dem Renaturierungsabschnitt 4. Sorat Hotel/Brandner Kanal 5. Unter der Steinernen Brücke im Nordarm 6. Mühlenarm in der Donau nach der Steinernen Brücke 7.
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Positive Bilanz nach erster Dialogveranstaltung
Daher können bedauerlicherweise nicht immer alle Belange gleichwertig berücksichtigt werden. 4. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf das Hauptradroutennetz? Stehen für die Umsetzung genügend Finanzmittel zur Verfügung?
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Datenschutzerklärung und Impressum für die Filesharing-Plattform der Stadt Regensburg
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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